medstra-News 68/2024 vom 18.9.2024
Vertragsärzte und Arztpraxen finden bei den geplanten Strafrechtsverschärfungen des Bundes¬justizministeriums zum besseren Schutz vor Angriffen weiterhin keine Erwähnung. Dies zeigt der Regierungsentwurf des Bundeskabinetts, der am Mittwoch vergangener Woche auf den Weg gebracht wurde.
Der Kabinettentwurf enthält im Vergleich zum im Juli 2024 veröffentlichten Referentenentwurf keine Änderungen. Dies kommt nicht unerwartet: Am 21. August hatten sich der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, und der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ausgetauscht, nachdem die KBV monierte, dass die geplante Gesetzesänderung lediglich besseren Schutz für etwa den ärztlichen Notdienst bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not gewährleiste: „Für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und deren Praxisteams ergibt sich aus den geplanten Gesetzesänderung kein größerer Schutz“, so die KBV. Buschmann hatte bei dem Treffen mit Gassen keine Änderungen am Reformvorhaben zugesagt.
Hintergrund für den Vorstoß aus dem Bundesjustizministerium sind zunehmende Angriffe auf Rettungskräfte, den Notdienst oder in Notaufnahmen. Es geht zudem auch um einen besseren Schutz für Vollstreckungsbeamte und Menschen, die dem Gemeinwohl dienen.
Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Bundestag weitergeleitet und dort beraten.