medstra-News 70/2024 vom 9.10.2024
Im Bundestag wird aktuell über einen Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium beraten, der Änderungen in Bezug auf die Strafzumessung von Tätern durch Ergänzungen im StGB vorsieht. Zum einen soll § 46 Abs. 2 S. 2 StGB zum Schutz der Personen ergänzt werden, die sich ehrenamtlich oder beruflich für das Gemeinwohl engagieren. Demnach sollen Gerichte bei der Strafzumessung künftig berücksichtigen, ob die verschuldeten Auswirkungen der Tat geeignet sind, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen.
Zum anderen soll § 113 Abs. 2 StGB zum Schutz von Polizisten, Hilfeleistenden der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, eines Rettungsdienstes, eines ärztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme erweitert werden.
Ebenfalls soll künftig eine Tat mittels eines hinterlistigen Überfalls in der Regel einen besonders schweren Fall darstellen, der mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden kann.
Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen spricht sich zudem für harte strafrechtliche Konsequenzen und eine Mindeststrafe für die zunehmenden Angriffe auf Pflegekräfte und Ärzte in den Kliniken aus. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Gewalttaten in Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen stetig gestiegen. Im Jahr 2023 wurden 1.705 Fälle verzeichnet, was einer Anzahl von vier bis fünf Taten pro Tag entspricht. Aufgrund der zunehmenden körperlichen und psychischen Gewalt gegenüber Pflegekräften und Ärzten, fordert Matthias Ernst, Vizepräsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, eine Reaktion der Politik in Form eines Mindeststrafmaßes von sechs Monaten Haft für körperliche Gewalt gegen Klinikpersonal.
Konkret Anlass für diese Forderungen gab ein Angriff auf das Klinikpersonal in einem Krankenhaus in Essen am 23.September 2024, bei welchem eine junge Ärztin schwer verletzt wurde.
Ferner wurden Sanitäter der Feuerwehr in einem Krankenhaus in Berlin am 25. September 2024 von zwei jungen Männern mit einem Messer angegriffen. Anlässlich dieses Vorfalls sprach sich die Gewerkschaft der Polizei für ein komplettes Trageverbot von Messern in der Öffentlichkeit aus. Bisherige Diskussionen über lediglich Messerverbotszonen würden nicht weiterhelfen.