medstra-News 71/2024 vom 9.10.2024
Sechs Monate nach Inkrafttreten der Teillegalisierung von Cannabis ist nur eine geringe Anzahl von Anträgen zur Genehmigung von Anbauvereinen bei den Kommunen eingegangen. Bislang seien knapp 300 Anträge bundesweit gestellt worden, wie der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, André Berghegger, am 30.September 2024 dem Ärzteblatt gegenüber erwähnte. Zudem bewege sich die Zahl der Genehmigungen für Anbauvereine noch „auf sehr niedrigem Niveau“. Aufgrund fehlenden Personals sei darüber hinaus eine wirksame Kontrolle der Regelungen zum Konsum und den Verbotszonen durch die kommunalen Ordnungsdienste nicht zu leisten, so Berghegger. Ein starker Anstieg von Verstößen gegen das Gesetz sei bisher allerdings nicht verzeichnet worden.
Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blinert (SPD), äußerte dem Ärzteblatt gegenüber jedoch, dass durch den Eigenanbau der Schwarzmarkt deutlich verkleinert werde und die Gewinne der organisierten Kriminalität deutlich verringert würden.
Seit dem 1. April 2024 ist der Konsum von Cannabis im öffentlichen Raum unter bestimmten Umständen erlaubt. Ebenfalls steht der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis nicht mehr unter Strafe. Zudem ist seit dem 1. Juli 2024 der Anbau und die Abgabe über Anbauvereine, sogenannte Cannabis Social Clubs, möglich. Die Abgabe an ihre Mitglieder ist auf maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat beschränkt.