medstra-News 73/2024 vom 22.10.2024
Die Bundesregierung hat in einer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zur Notfallreform mehrere Forderungen der Länder abgelehnt. Unter anderem forderten die Länder, aktiv mitentscheiden zu wollen, an welchen Krankenhausstandorten Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) eingerichtet werden sollen. Dies lehnte die Bundesregierung mit der Begründung ab, dass es sich hierbei um eine wesentliche Entscheidung der Selbstverwaltungspartner handle. Ein Mitentscheiden der Länder stünde im Widerspruch zu der ihr obliegenden Rechtsaufsicht, erklärte die Regierung in ihrer Stellungnahme. Die Stellungnahme wurde am 2. Oktober 2024 verabschiedet und liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.
Ebenfalls lehnt die Bundesregierung die Forderung der Länder nach einer Beteiligung der Krankenkassen bei der Finanzierung zur Sicherstellung der Notfallstrukturen und des Betriebes der Notdienste ab. Als Teil des Sicherstellungsauftrages der Kassenärztlichen Vereinigungen, sei der Notdienst von diesen mitzufinanzieren, so die Bundesregierung.
Ein Ziel der Notfallreform ist unter anderem die Einführung von integrierten Notfallzentren (INZ), in denen eine Notaufnahme mit einer Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung kombiniert werden soll. Ferner ist eine Verknüpfung der Notrufnummer 112 und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117 vorgesehen.
Weitere Forderungen der Länder will die Bundesregierung noch prüfen. So forderten die Länder unter anderem, Hausbesuche im Rahmen der notdienstlichen Akutversorgung nicht vierundzwanzig Stunden täglich anzubieten, wie es im Notfallreformgesetz geplant ist. Hintergrund der Forderung sind die vielen unbesetzten Arztstellen in Teilen Deutschlands.