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Ausgabe 5/2024

medstra-statement

Dr. Christoph Leo Gehring
Kranke Ärzte als Compliance-Risiko

 

Beiträge

Professor Dr. Brian Valerius, Passau
Ärztliche Aufklärungspflichten über Risiken aus der eigenen Sphäre

Wiss. Mit. Jessica Krüger, MPhil (Cantab) / Fee Isabella Weinberger, LL.B., Bucerius Law School, Hamburg
Entwicklungen im Medizinstrafrecht seit 2015
Eine quantitative Analyse

Emil Penkov, Hannover
Versorgung Schwerstkranker mit hochpreisigen Arzneimitteln: Den Letzten beißen die Hunde?
Ein Kommentar zum Aufsatz von Dr. jur. Sabine Wesser (MedR 2023, 29, 210)

Wiss. Mit. Aline Thome, Saarbrücken
Selbstmedikation oder Unterlassungsstrafbarkeit? Der Patient als Garant seiner eigenen Ungefährlichkeit

 

Tagungsberichte

Wiss. Mit. Jessica Krüger, MPhil (Cantab), Bucerius Law School, Hamburg
Strafbewehrte Aufklärungs- und Organisationspflichten hinsichtlich des Gesundheitszustandes der Behandelnden
Bericht zum 10. Medizinstrafrechtsabend an der Bucerius Law School

RA Dr. Maximilian Warntjen, Berlin
Tagungsbericht 10. Fachtagung „Betrug im Gesundheitswesen“ der KKH

 

Literaturübersicht

Wiss. Mit. Jessica Krüger, MPhil (Cantab), Bucerius Law School, Hamburg
Beitragsübersicht Medizinstrafrecht – Januar bis März 2024

 

Rechtsprechung

BVerfG, Beschl. v. 9.2.2024 – 2 BvR 17/24
Bestätigung einer Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs (Verstoß gegen ein Hausverbot in einem Pflegeheim)

BGH, Urt. v. 22.11.2023 – 2 StR 152/23
Unterlassen der Einnahme antipsychotischer Medikamente als mögliches Vorverschulden

BGH, Beschl. v. 13.3.2024 – 2 StR 119/23
Betrug durch unberechtigte Inanspruchnahme von Leistungen der PKV

BGH, Beschl. v. 19.3.2024 – 3 StR 61/24 (m. Anm. Sören Lichtenthäler)
Körperverletzung mit Todesfolge und unerlaubte Ausübung der Heilkunde; Injektion von Silikonöl in Penis und Hodensack

BGH, Beschl. v. 17.4.2024 – 1 StR 403/23
Sterilisation; Rücktritt vom Versuch der schweren Körperverletzung nach Bemerken eines „error in persona“

LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.12.2023 – L 14 KR 413/21
Schadensersatzanspruch einer Krankenkasse wegen betrügerischer Handlungen einer Pflegekraft

OLG Hamm, Beschl. v. 9.11.2023 – 3 ORs 60/23
Fahrlässige Tötung; Fehler bei der Beatmung eines narkotisierten Patienten

SG München, Beschl. v. 14.4.2023 – S 28 KA 242/23 ER
Anordnung eines Sofortvollzugs der Zulassungsentziehung bei Abrechnungsbetrug

LG Essen, Urt. v. 1.2.2024 – 32 Ks-70 Js 354/20-5/23
Sterbehilfe bei psychischer Krankheit

 

medstra aktuell

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  • Aktuelle Nachrichten
  • Rechtsprechungsvorschau
  • Aus dem Inhalt der nächsten Hefte

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medstra-statement

Dr. Christoph Leo Gehring 
Kranke Ärzte als Compliance-Risiko
Aktuelle Entscheidungen haben ein neues Thema aufgeworfen: Welche Folge hat es, wenn ein Arzt weiß, dass er persönlich nicht in der Lage ist zu arbeiten? Muss er den Patienten darauf hinweisen? Was passiert, wenn der Operateur und der aufklärende Arzt in dieser Konstellation auseinanderfallen? Und daraus folgt die Frage: Welche Konsequenzen hat dies für arbeitsteilige Organisationen, wie ein Krankenhaus?

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Beiträge

Professor Dr. Brian Valerius, Passau
Ärztliche Aufklärungspflichten über Risiken aus der eigenen Sphäre
Seit einigen Jahren beschäftigt ein neuer „Kemptener Fall“ die Justiz. Ein Augenarzt operierte mehrere tausend Menschen, obwohl er infolge eines Schlaganfalls nicht mehr zu einer fachgerechten Behandlung in der Lage war. Zwölf dieser Eingriffe, in denen sich das Sehvermögen von neun Patientinnen und Patienten (mitunter erheblich) verschlechterte, waren Gegenstand eines Strafverfahrens. In zwei Fällen hatte der Eingriff sogar die Erblindung auf einem Auge zur Folge. Da sich ein Behandlungsfehler jeweils nicht nachweisen ließ, begründeten die Gerichte eine Strafbarkeit des Arztes damit, dass dieser seine Patientinnen und Patienten nicht über seine gesundheitlichen Probleme aufgeklärt hatte. Doch hätte der Arzt über die Beeinträchtigungen seiner Fähigkeiten überhaupt informieren müssen? Ob eine solche „operateurspezifische Aufklärungspflicht“ besteht und wie weit sie ggf. reicht, ist Gegenstand des folgenden Beitrags.

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Wiss. Mit. Jessica Krüger, MPhil (Cantab) / Fee Isabella Weinberger, LL.B., Bucerius Law School, Hamburg
Entwicklungen im Medizinstrafrecht seit 2015
Eine quantitative Analyse
Der Beitrag wertet die medizinstrafrechtliche Beitragsliteratur der Jahre 2015-2023 quantitativ aus. Untersucht wird, wie sich das Beitragsvolumen insgesamt entwickelt hat und welche Themen in den letzten neun Jahren im Fokus der Beiträge standen, wobei ein Schwerpunkt auf die Entwicklungen während der Corona-Pandemie gelegt wird. Zudem wird analysiert, in welchem Verhältnis Autorinnen und Autoren zur Fachdebatte beigetragen haben und wie sich das Geschlechterverhältnis in der Autorenschaft entwickelt hat.

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Emil Penkov, Hannover
Versorgung Schwerstkranker mit hochpreisigen Arzneimitteln: Den Letzten beißen die Hunde?
Ein Kommentar zum Aufsatz von Dr. jur. Sabine Wesser (MedR 2023, 29, 210)
In dem zweiteiligen Aufsatz von Wesser erfolgen Ausführungen zum Apothekenrecht sowie zu den Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen gem. § 197a SGB V und § 47a SGB XI. Zugleich geht sie auf besondere sozial , schadensersatz- und strafrechtliche Aspekte zur Abgabe von hochpreisigen Medikamenten ein, die nicht durch den Apothekeninhaber selbst oder dessen Personal erfolgt. Ferner beleuchtet Wesser in diesem Zusammenhang die Rolle der Fehlverhaltensstellen der Krankenkassen. Die dargestellte Rechtsansicht bedarf indessen einer kritischen Auseinandersetzung – insbesondere im Lichte der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung in Sozial- und Strafsachen sowie des gesetzgeberischen Willens zu den relevanten Vorschriften. Die nachfolgenden Ausführungen haben dies zum Ziel, wobei eine Beschränkung auf einige wesentliche Kernaussagen des Aufsatzes von Wesser erfolgt.

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Wiss. Mit. Aline Thome, Saarbrücken
Selbstmedikation oder Unterlassungsstrafbarkeit? Der Patient als Garant seiner eigenen Ungefährlichkeit
Der 2. Strafsenat des BGH (2 StR 152/23, in dieser Ausgabe) hat unlängst eine Unterlassungsstrafbarkeit und Vorverlagerung des Schuldvorwurfs im Wege der actio libera in causa in den Raum geworfen, wenn ein Täter infolge einer unterlassenen Selbstmedikation mit Psychopharmaka zu einer Gefahr für Dritte wird. Im konkreten Fall konnte das Gericht diese Fragen offen lassen, doch lohnt für zukünftige Konstellationen ein genauerer Blick auf das angestellte Gedankenspiel. Der folgende Beitrag geht nicht nur auf die Frage des Verhältnisses von Garantenpflicht und Patientenautonomie ein, sondern beleuchtet auch, ob das Absetzen von Medikamenten (und damit einhergehende Entzugserscheinungen) überhaupt Anknüpfungspunkt für eine Vorverlagerung der Strafbarkeit nach den Grundsätzen der actio libera in causa sein kann.

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Tagungsberichte

Wiss. Mit. Jessica Krüger, MPhil (Cantab), Bucerius Law School, Hamburg
Strafbewehrte Aufklärungs- und Organisationspflichten hinsichtlich des Gesundheitszustandes der Behandelnden
Bericht zum 10. Medizinstrafrechtsabend an der Bucerius Law School
Der 10. Medizinstrafrechtsabend thematisierte rechtliche Fragen des Gesundheitszustandes des Behandelnden. Dabei wurden sowohl die Reichweite von entsprechenden Aufklärungspflichten als auch der Umgang mit der Thematik aus Compliance-Perspektive behandelt und interdisziplinär diskutiert.

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RA Dr. Maximilian Warntjen, Berlin
Tagungsbericht 10. Fachtagung „Betrug im Gesundheitswesen“ der KKH
Am 15./16.5.2024 fand zum zehnten Mal die von der KKH Kaufmännische Krankenkasse im zweijährlichen Turnus veranstaltete Fachtagung „Betrug im Gesundheitswesen“ in Hannover statt. Der Beitrag fasst die an beiden Tagen gehaltenen Referate zusammen.

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