medstra-News 75/2024 vom 12.11.2024
Das Kabinett in München hat beschlossen, dass alle noch laufenden Corona-Bußgeldverfahren in Bayern von den Behörden nicht mehr weiterverfolgt werden. Dies hatte der Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bereits vor einigen Monaten bei der Klausur der CSU-Fraktion angekündigt. Abgeschlossene Verfahren sind hiervon jedoch nicht betroffen. Bereits gezahlte oder vollstreckte Bußgelder werden nicht zurückerstattet. Erfasst seien sämtliche bei den Kreisverwaltungsbehörden, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten anhängige Bußgeldverfahren und Vollstreckungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Verstößen gegen Corona-Rechtsvorschriften, teilte das Deutsche Ärzteblatt mit. Dies betrifft etwa alle bayerischen
Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen, die Einreise-Quarantäneverordnungen sowie die Allgemeinverfügungen zur Isolation beziehungsweise Quarantäne von Kontaktpersonen, Verdachtspersonen und positiv auf das Coronavirus getesteten Personen.
Ausgenommen von dem Kabinettbeschluss sind Bußgeldverfahren, die auf Verstöße gegen Vorschriften beruhen, die unabhängig von der Pandemie gelten. Dies betrifft beispielsweise Verstöße gegen allgemein geltende Vorschriften für Versammlungen bei einer Corona-Demonstration.