medstra-News 77/2024 vom 12.11.2024
Die „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ hatte im April 2024 ihre Empfehlung zu den Themen „Eizellspende und Leihmutterschaft“ vorgestellt. Die Kommission, welche sich aus 18 Expertinnen und Experten aus den Fachbereichen Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Recht zusammensetzt, hatte sich ein Jahr innerhalb einer Arbeitsgruppe mit diesen Themen befasst. Auf Grundlage ihrer Empfehlung sollte eine gesellschaftliche und politische Debatte geführt werden. Kommissionsmitglied Sigrid Graumann bedauerte gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt am 4. November 2024, dass es seit der Veröffentlichung der Empfehlung nur sehr wenig öffentliche Resonanz gegeben hätte. Es wäre innerhalb der Expertenkommission schon befürchtet worden, dass die Empfehlungen wie eine „heiße Kartoffel“ nicht angefasst würden, so Graumann. Ebenfalls enttäuscht äußerte sich die ehemalige Leiterin der Fachklinik für Fruchtbarkeitsmedizin Profertilita, Monika Bals-Pratsch, dem Deutschen Ärzteblatt gegenüber und wies erneut auf die Notwendigkeit einer Reform hin. Die Ärztinnen und Ärzte in der Reproduktionsmedizin benötigten Rechtssicherheit und den Paaren in Deutschland müsse eine legale Alternative zu kommerziellen Eizellspenden im Ausland ermöglicht werden, so Bals-Pratsch. Graumann betonte, dass sich die Kommission mit ihren Empfehlungen weder für noch gegen die Legalisierung der Eizellspende ausgesprochen habe. Eine Legalisierung der Eizellspende hatte die Kommission jedoch prinzipiell für möglich gehalten, sofern die Spende weiter auf einer gesetzlichen Grundlage beruhe und den notwendigen Schutz der Spenderinnen und das Kindeswohl gewährleiste. So hielten die Mitglieder der Kommission mehrere Optionen der Eizellspende für verfassungsrechtlich und ethisch vertretbar. Beispielsweise könnte unter anderem künftig eine Spende von Eizellen zugelassen werden, die der Frau für eigene Fortpflanzungszwecke entnommen wurden. Die Leihmutterschaft berge jedoch selbst in altruistisch angelegten Modellen „ein Potenzial für Umgehungen und Missbrauch“, erklärte Graumann dem Deutschen Ärzteblatt gegenüber. Es läge daher im Ermessen des Gesetzgebers, aufgrund einer Gesamtabwägung an dem bisherigen Verbot der Leihmutterschaft festzuhalten, so Graumann.