medstra-News 79/2024 vom 19.11.2024
In der seitens des Bundesjustizministeriums geplanten Strafrechtsverschärfung, die insbesondere den Schutz von Rettungskräften und Notaufnahmemitarbeitern verbessern soll, werden Vertragsärzte nicht explizit genannt. Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Unionsfraktion, die noch vor dem Scheitern der Koalition verfasst wurde, erklärt, dass die Regierung derzeit keine Notwendigkeit für spezielle Regelungen für Vertragsärzte sieht.
Übergriffe auf Ärzte würden nicht toleriert und könnten bereits nach geltendem Recht verfolgt werden. Darüber hinaus soll die Tätigkeit von Ärzten weiterhin als „dem Gemeinwohl dienend“ gewertet werden, was bei der Strafzumessung strafschärfend berücksichtigt werden kann. Die Ergebnisse von Umfragen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung biete aber möglicherweise eine Grundlage für zukünftige Gespräche zwischen Bund und Ländern, um den Schutz in Arztpraxen weiter zu stärken.