medstra-News 80/2024 vom 19.11.2024
Bis zum Nachmittag des 14. November hat sich eine Gruppe von über 230 Abgeordneten hinter einen Gesetzentwurf gestellt, der Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Woche für rechtmäßig erklärt. Die Gruppe, die aus Abgeordneten von SPD, Grünen, Linken und SSW besteht, möchte die Reform noch vor den Neuwahlen im Februar durch den Bundestag bringen. Die Abgeordneten Ulle Schauws (Grüne) und Carmen Wegge (SPD) betonten, dieser Zeitplan sei realistisch.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Schwangerschaftsabbrüche künftig bis zur 12. Woche rechtmäßig sein sollen. Dazu sollen die §§ 218a-219a StGB komplett gestrichen werden und das Schwangerschaftskonfliktgesetz geändert werden. Das neu gefasste SchKG soll in § 14 SchKG zwar weiterhin eine Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs vorsehen, wenn die Voraussetzungen des rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruchs, die künftig in § 12 SchKG geregelt werden sollen, nicht vorliegen. Die Schwangere soll aber grundsätzlich straffrei bleiben. In § 20 SchKG soll außerdem geregelt werden, dass die Krankenkassen künftig die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche übernehmen.
§ 218 StGB soll künftig den Schwangerschaftsabbruch gegen oder ohne den Willen der Schwangeren mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren unter Strafe stellen. Auch eine Versuchsstrafbarkeit ist vorgesehen. Absatz 3 sieht eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bei Handlungen vor, die gegen oder ohne den Willen der Schwangeren erfolgen, gegen den Fetus oder Embryo gerichtet sind und diesen in die Gefahr des Todes, einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.
§ 240 Abs. 4 StGB schließlich soll dahingehend erweitert werden, dass auch die Nötigung zum Unterlassen eines Schwangerschaftsabbruchs erfasst wird.
Wie viele Abgeordnete dem Gesetzentwurf am Ende zustimmen werden, ist derzeit noch unklar. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings (CDU), geht nicht davon aus, dass Abgeordnete seiner Fraktion dem Antrag zustimmen werden. Auch die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr, kritisierte, dass ein so komplexes Thema in derart kurzer Zeit behandelt werden solle und warnte gegenüber LTO davor, „eine Abstimmung übers Knie zu brechen“. Die Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hingegen unterstützt den Antrag.