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Patientenbeauftragter der Bundesregierung für Widerspruchslösung noch in dieser Legislaturperiode

medstra-News 81/2024 vom 19.11.2024

Stefan Schwartze (SPD), der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, setzt sich nachdrücklich für eine Widerspruchsregelung bei der Organspende ein, um die Wartezeiten für Patienten auf den Transplantationslisten zu verkürzen. Dies erklärte er im Rahmen eines Besuchs auf der Intensivstation der Charité in Berlin. 

Schwartze ist überzeugt, dass eine Widerspruchslösung das bestehende System der aktiven Zustimmung zur Organspende verbessern könnte. Nach dem aktuellen Gesetz müssen Bürgerinnen und Bürger ihre Zustimmung zur Spende aktiv erklären, was zu einer geringen Spendebereitschaft führt. Die vorgeschlagene Widerspruchslösung würde demnach jedem Bürger automatisch die Zustimmung zur Organspende unterstellen, es sei denn, er oder sie widerspricht ausdrücklich. Schwartze hob hervor, dass es nicht um Zwang gehe, sondern darum, das Thema Organspende stärker ins Bewusstsein zu rücken, damit Menschen nicht in einer extremen Situation ihre Angehörigen mit einer schwierigen Entscheidung belasten müssen. 

Der Gesetzentwurf zur Einführung dieser Regelung, den Schwartze mit initiiert hat, wurde bereits im Juni im Bundestag eingebracht und hat bislang 220 Unterstützer unter den Abgeordneten gefunden. Schwartze forderte, dass noch in dieser Legislaturperiode darüber abgestimmt wird, um eine unnötige Verzögerung durch die Wahlen zu vermeiden.


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