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Ampel verteidigt Teillegalisierung von Cannabis - Union will Gesetz abschaffen

medstra-News 84/2024 vom 21.11.2024

Die Union kündigte erneut an, die Freigabe von Cannabis wieder rückgängig machen zu wollen, wenn sie die nächste Regierung führen sollte. Das Gesetz bewirke das Gegenteil von dem, was beabsichtigt war, kritisierte die CSU-Abgeordnete Silke Launert in einer Aktuellen Stunde am 14. November, teilte das Deutsche Ärzteblatt mit. Der Drogenmarkt sei größer denn je, die Koalition habe damit „die Tore für niederländische Drogenbanden geöffnet“, so Launert.  Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigte die seit April geltende Teillegalisierung von Cannabis im Bundestag und äußerte, dass es darum gehe, „den bestehenden Konsum sicherer zu machen“, berichtete das Deutsche Ärzteblatt. Das Gesetz sei zwar „umstritten“, angesichts des stark gestiegenen Konsums in den letzten Jahren sei dies jedoch nötig gewesen. Zudem sei der Cannabiskonsum aufgrund höherer Dosierungen und „toxischer Beimischungen“ auch gefährlicher geworden, erklärte Lauterbach. Ebenfalls sprach sich Kristina Lütke (FDP) für das Gesetz aus und lobte die damalige Ampelkoalition rückblickend, dass bei dem Thema „vertrauensvoll und gut zusammengearbeitet“ wurde, teilte das Deutsche Ärzteblatt mit. Erfahrungen in anderen Ländern zeigten, dass durch die Legalisierung von Cannabis die organisierte Kriminalität bekämpft werde, berichtete Lütke. Die Grünenpolitikerin Kirsten Kappert-Gonther äußerte zudem, dass vor der Reform „der komplette Cannabismarkt fest in der Hand des organisierten Verbrechens, und zwar inklusive aller damit verbundenen Gesundheitsgefahren“ gewesen sei. 

Das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis gilt seit dem 1. April 2024. Der Besitz und kontrollierte Anbau sind zum privaten Gebrauch erlaubt, das Konsumieren im öffentlichen Raum ist beschränkt erlaubt. In unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen sowie in der Nähe von Schulen, Kitas und Sportstätten ist der Konsum vollständig untersagt. Die Union hatte schon früh angekündigt, das Gesetz wieder rückgängig machen zu wollen. 

Die Hamburger Polizei hat im Kampf gegen die organisierte Kriminalität zuletzt im Zusammenhang mit Rauschgiftkriminalität so viel Geld und Wertgegenstände bei Verdächtigen gesichert wie noch nie zuvor, teilte die Innenbehörde in Hamburg dem Deutschen Ärzteblatt mit. Die gesteigerte Menge hängt auch damit zusammen, dass in deutlich mehr Fällen wegen schwerwiegender Drogenkriminalität ermittelt wurde. So konnte die Zahl der schwerwiegenden Betäubungsmittelverfahren im vergangenen Jahr um knapp 30 Prozent gesteigert werden, äußerte ein Behördensprecher dem Deutschen Ärzteblatt gegenüber. 


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