medstra-News 92/2024 vom 13.12.2024
Das Landgericht Hechingen hat eine Frau vom Vorwurf der versuchten Anstiftung vom Totschlag rechtskräftig freigesprochen. Der frühere Ehemann der 50-Jährigen aus dem Landkreis Sigmaringen war in einer Tübinger Klinik nach einem Unfall in ein künstliches Koma versetzt und beatmet worden. Laut Anklage soll die Frau dem Arzt am Telefon mitgeteilt haben, das Beatmungsgerät könne abgestellt werden. Der Arzt habe aber entschieden, die lebenserhaltenden Maßnahmen nicht einzustellen. Der Mann überlebte den Unfall mit einer Querschnittlähmung.
Wie sich in der Hauptverhandlung gegen die Ex-Frau ergab, waren jedoch sämtliche Angehörige des Mannes der Meinung gewesen, dass dieser solchen lebenserhaltenden Maßnahmen nicht zugestimmt hätte. Die Familie habe deshalb einstimmig beschlossen, ihn gehen zu lassen. Sie sei sich jedoch bewusst gewesen, dass zunächst eine Sitzung der Ethikkommission einberufen werden würde, um weitere Maßnahmen zu beraten.
Aufgrund dieser Erkenntnisse hatte das Landgericht Hechingen die Frau bereits Ende September freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft, die zuvor eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung beantragt hatte, hatte jedoch zunächst Revision eingelegt. Nach Rücknahme der Revision ist der Freispruch nun rechtskräftig.