Logo C.F. Müller
Neues zur Krankenhausreform

medstra-News 18/2025 vom 14.2.2025

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat Anfang Februar die ersten Programme zertifiziert, die die neue Leistungsgruppensystematik nach der Krankenhausreform des Bundes darstellen. Mit diesen sogenannten Leistungsgruppen-Groupern können Kliniken prüfen, wie bereits erbrachte Fälle in die neuen 65 Leistungsgruppen einsortiert werden sollen. Auf dieser Grundlage können sie entscheiden, welche Leistungsgruppen sie künftig anbieten wollen. Die bisherigen Grouper, die auf dem diagnosebezogenen Fallpauschalensystem beruhen, bedurften einer Überarbeitung, weil die Krankenhausreform eine Planung und Abrechnung nach Leistungsgruppen vorsieht.

Indessen kritisieren manche Experten die finanziellen Anreize, die die Krankenhausreform setzt. Das Deutsche Ärzteblatt berichtete von einem Vortrag des Gesundheitsökonoms Prof. Dr. Andreas Beivers (Hochschule Fresenius München) auf dem Spreestadtforum in Berlin am 10.02.2025. Er sei zwar mit den groben Zügen der Reform und vor allem mit der „Grundidee der Leistungsgruppen“ einverstanden. Die Reform sei aber ein „Bürokratiemonster“, insbesondere was die Detailtiefe des Leistungsgruppen-Groupers und die Berechnung der Vorhaltepauschalen betreffe. Die nach seiner Meinung zu hohen Vorhaltepauschalen könnten auch Fehlanreize setzen, indem durch Vorhaltebudgets unnötige Überkapazitäten geschaffen würden, ohne dass dies dem tatsächlichen Versorgungsbedarf der Region entspreche. Ferner kritisierte er, dass die Reform kleinere und ländliche Krankenhäuser in ihrer Existenz gefährden könne. Daneben wies der Ökonom auf zahlreiche weitere Probleme hin, welche die Krankenhausreform nach seiner Einschätzung verursachen könnte.

Auch das Bundessozialgericht (BSG) erwartet Auswirkungen der Krankenhausreform. Präsidentin Christine Fuchsloch teilte beim Jahrespressegespräch laut Deutschem Ärzteblatt mit, dass schon mindestens ein großer Sozialverband eine Klage angekündigt habe. Dabei gehe es um die vorgesehene Nutzung von finanziellen Mitteln aus dem Gesundheitsfonds, in den Beiträge der Krankenkassenmitglieder und der Arbeitgeber fließen. Allgemein mahnte sie an, dass ein „sachlicher politischer und gesamtgesellschaftlicher Aushandlungsprozess“ über das Fragen der Sozialversicherung notwendig sei. Nicht nur angesichts steigender Sozialversicherungsbeiträge würden sich Bürgerinnen und Bürger Gedanken um die Zukunftsfestigkeit der sozialen Sicherung machen.


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite