medstra-News 23/2025 vom 6.3.2025
Aus Sicht von Unionspolitiker soll die von der Ampelkoalition beschlossene Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken reformiert oder sogar komplett rückabgewickelt werden. So teilte der CDU-Rechtspolitiker Günter Krings der Deutschen Presse-Agentur mit, dass „die Union alles daransetzen werde, die negativen Auswirkungen der Cannabislegalisierung zu stoppen, Drogenkriminalität zu bekämpfen und den Jugendschutz zu stärken“. Der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Tino Sorge, äußerte dem Deutschen Ärzteblatt gegenüber zudem, dass das Cannabisgesetz der Ampel „ein gefährlicher Irrweg sei“ und „rückgängig gemacht werden müsse“. Studienergebnisse aus Kanada, welche einen besorgniserregenden Anstieg von Psychosen nach der dort erfolgten Legalisierung von Cannabis zeigten, dürften nicht ignoriert werden. Gleichzeitig müsse auch weiterhin eine gute Versorgung von Patienten mit Medizinalcannabis sichergestellt werden, betonte Sorge.
Seit April vergangenen Jahres ist in Deutschland der nichtmedizinische Cannabiskonsum für Volljährige mit zahlreichen Beschränkungen legal. Die mit der Teillegalisierung angestrebten Ziele der Ampelkoalition seien jedoch verfehlt, so Unionspolitiker Krings. Durch die Legalisierung sei „lediglich der Schwarzmarkt ausgeweitet und die Justiz und Polizei stark belastet“ worden. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht trotz der Entkriminalisierung in der Summe keinen Entlastungseffekt für die Polizei und verweist auf den Kontrollaufwand durch die Überwachungen von Konsumverbotszonen sowie auf verstärkte Kontrollen im Straßenverkehr.
Aus Sicht des Bundesinnenministeriums ist es noch zu früh, die Folgen der Reform zu bilanzieren. So teilte eine Sprecherin am 3. März 2025 dem Deutschen Ärzteblatt gegenüber auf Nachfrage mit, dass sich noch keine grundsätzlichen Feststellungen zu Auswirkungen der geänderten Rechtslage auf die Arbeit des Bundeskriminalamtes (BKA) und die Organisierte Kriminalität treffen ließen. Ergebnisse einer geplanten Evaluierung sollen in der zweiten Jahreshälfte vorliegen.