medstra-News 24/2025 vom 6.3.2025
Der Import von medizinischem Cannabis nach Deutschland hat im Laufe des Jahres 2024 massiv zugenommen. Insgesamt wurden im Jahr 2024 mehr als 72 Tonnen getrocknete Cannabisblüten für medizinische und wissenschaftliche Zwecke eingeführt. Im gesamten Vorjahr waren nach Zahlen des BfArM 32,5 Tonnen importiert worden, also weniger als halb so viel. Der größte Teil des im vergangenen Jahr importierten Cannabis wurde in Kanada produziert.
Allerdings wird ein großer Teil des importierten Cannabis mutmaßlich nicht für therapeutische oder wissenschaftliche Zwecke verwendet, wie das Deutsche Ärzteblatt berichtete. Laut des Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Markus Beier, sei davon auszugehen, dass ein Großteil der Verordnungen für Cannabisblüten nicht von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zu medizinischen Zwecken im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen verschrieben wurde, „sondern durch Online-Anbieter, die zum Teil aggressiv mit der einfachen Verschreibung von Medizinalcannabis auf Privatrezepten als privatärztliche Leistung werben“. Aus fachlicher Sicht komme für die Verschreibung von Medizinalcannabis lediglich ein relativ enger Kreis an Patienten in Frage, darunter Patientinnen und Patienten mit Multipler Sklerose sowie in der Palliativversorgung. Es sei daher richtig und sinnvoll, dass die Versorgung mit Medizinalcannabis durch niedergelassene Ärzte für die klar umrissene Gruppe, für die eine medizinische Indikation bestehe, in der Vergangenheit entbürokratisiert worden sei, äußerte Beier.
Der Leiter der Abteilung Arzneimittel und Medizinprodukte im Bundesgesundheitsministerium, Thomas Müller, bestätigte, dass der Anstieg an Importen von medizinischem Cannabis nicht zulasten der Krankenkassen erfolgt sei. Es gebe einen Graubereich, innerhalb dessen medizinisches Cannabis via Privatrezept, somit für Selbstzahler, zum Freizeitgebrauch bezogen werde. Wie man mit diesem Graubereich umgehe, sei eine politische Entscheidung, so Müller dem Deutschen Ärzteblatt gegenüber.