medstra-News 30/2025 vom 25.3.2025
Fünf Jahre nach dem ersten Coronalockdown in Deutschland, der am 16. März 2020 beschlossen wurde und am 22. März in Kraft trat, werden weiter Forderungen nach einer umfassenden Aufarbeitung laut. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, sprach sich für eine solche Aufarbeitung aus, warnte jedoch vor Schuldzuweisungen. Die Aufarbeitung sollte in Ruhe geschehen und ohne weitere Unversöhnlichkeiten fortgeführt werden, äußerte Reinhardt gegenüber dem Deutschlandfunk am 17. März 2025. Es sollten Menschen aus der gesamten Gesellschaft einbezogen werden und nicht nur auf Experten abgestellt werden, wie es während der Pandemie gehandhabt wurde. Insbesondere sollte analysiert werden, welche Kollateralschäden durch bestimmte Maßnahmen entstanden seien, erklärte Reinhard und nannte in diesem Zusammenhang unter anderem die langen Schulschließungen, die Betreuung älterer Menschen sowie die Lage in den Krankenhäusern.
Ebenfalls forderte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, eine konsequente und umfassende Aufarbeitung der Coronamaßnahmen. Die Erkenntnisse würden benötigt, um „für die nächste Pandemie gewappnet zu sein“, sagte Gassen den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Ebenfalls ließ Gassen anklingen, dass es um die Glaubwürdigkeit der Politik gehe, und betonte, dass eine „konsequente Evaluation der damaligen politischen Entscheidungen wichtiger denn je“ sei.
Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz sprach sich für eine Aufarbeitung der Coronamaßnahmen durch den neuen Bundestag aus. Der Vorstand Eugen Brysch äußerte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am 16. März gegenüber, dass „die größten Fehler in der Altenpflege gemacht wurden“. So hätten die „Pflegebedürftigen das höchste Opfer des Politikversagens gebracht“, erklärte Brysch und ergänzte, dass es gesetzliche Grundlagen brauche, „um einer möglichen künftigen Pandemie effizient zu begegnen.“