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Union und SPD wollen Coronapandemie mit Enquetekommission aufarbeiten

medstra-News 63/2025 vom 2.7.2025

Union und SPD wollen die Coronapandemie mithilfe einer Enquetekommission im Bundestag aufarbeiten. Einen entsprechenden Antrag brachten sie am 25. Juni in den Bundestag. Die Kommission, bestehend aus 14 Abgeordneten und 14 Sachverständigen, soll laut Einsetzungsantrag den Titel „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ergebnisse“ tragen. Die 14 Abgeordneten aus den Fraktionen sollen sich nach einem festen Personalschlüssel zusammensetzen. So kann die CDU fünf Mitglieder schicken, die Fraktionen der SPD und der AfD jeweils drei, die Grünen zwei und die Linke ein Mitglied benennen. Die weiteren Sachverständigen sollen „im Einvernehmen der Fraktionen benannt werden“, wobei es eine „angemessene Beteiligung der Länder und Kommunen sowie eine ausgewogene Vertretung der relevanten wissenschaftlichen Disziplinen und gesellschaftlichen Bereiche“ geben soll. Ein Bericht der Kommission soll bis zum 30. Juni 2027 vorliegen.

Der Auftrag des Gremiums soll acht Bereiche zur Aufarbeitung der zurückliegenden Pandemie umfassen sowie sechs Themenfelder für die Reaktion auf künftige Krisen.

Hinsichtlich der Aufarbeitung der zurückliegenden Pandemie sollen zum einen die Früherkennung, Risikobewertung und Vorsorge von Pandemien beleuchtet werden. Als zweites Themenfeld werden das Krisenmanagement und die Entscheidungsstrukturen zwischen staatlichen und nicht staatlichen Akteuren auf Bundes-, Landes-, Kommunal- sowie EU-Ebene analysiert. Das dritte Themenfeld betrifft die rechtlichen Rahmenbedingungen und die parlamentarische Kontrollfunktion, insbesondere wird die Rolle des Bundestags sowie die Einbindung der Opposition betrachtet.

Das vierte große Themenfeld wird die Analyse der „gesundheitlichen Maßnahmen und deren Auswirkungen“ sein: Dabei sollen die unterschiedlichen Strategien zur Eindämmung der Virusausbreitung untersucht werden, mit besonderem Blick auf die gesellschaftlichen Auswirkungen auch bei Kindern und Jugendlichen. Ebenso werden innerhalb dieses Rahmens die „Leistungsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit des Gesundheitssystems“ in den Blick genommen. Innerhalb des fünften Themenbereiches werden unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Aspekte die langfristigen gesundheitlichen, psychischen und sozialen Folgen für Kinder und Jugendliche sowie die Probleme in den Familien, die Auswirkungen auf das Bildungssystem und den Arbeitsmarkt betrachtet.

Die Themenbereiche sechs und sieben sind den Inhalten Krisenresilienz und Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit gewidmet. Insbesondere geht es in diesen Bereichen um die krisenfeste Finanzierung öffentlicher Aufgaben und sozialer Sicherungssysteme sowie die Kommunikationsstrategien staatlicher und wissenschaftlicher Akteure. Der achte Themenbereich umfasst die Internationale Zusammenarbeit auf EU-Ebene und internationale Vergleiche.

In Bezug auf die Zukunft soll das Gremium auch Empfehlungen und Strategien für die Prävention und Krisenbekämpfung erarbeiten. Konkret ist damit die strategische Ausrichtung von Vorsorge, Prävention und internationaler Kooperation gemeint. Insbesondere sollen anpassungsfähige nationale Krisenpläne, Kapazitäten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Lieferketten und „Fragen der globalen Pandemieprävention“ diskutiert werden. Auch werden Empfehlungen zur wissenschaftsorientierten Politikberatung und den Forschungskapazitäten sowie eine Optimierung der Krisenkommunikation angestrebt. Ferner ist es Aufgabe des Gremiums, Empfehlungen zur „sektoralen und gesamtgesellschaftlichen Resilienz“ zu erarbeiten.

Diese Themenbereiche sollen durch das Gremium in öffentlichen Anhörungen von Sachverständigen sowie in beauftragten Gutachten und Forschungsaufträgen abgearbeitet werden. Geplant ist, dass die Sitzungen jedoch grundsätzlich nicht-öffentlich stattfinden, Protokolle werden nur auf expliziten Beschluss des Gremiums veröffentlicht. Ein umfassender Abschlussbericht soll bis Mitte 2027 vorliegen.


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