Logo C.F. Müller
Forschungsnetzwerk Suizidassistenz veröffentlicht Daten zum Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz

medstra-News 64/2025 vom 2.7.2025

Die Ergebnisse des Bericht- und Lernsystems „Anfragen und Praxis bezüglich Assistenz bei der Selbsttötung“ des im Oktober 2024 initiierten und von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten interdisziplinären „Forschungsnetzwerk zur Suizidassistenz“ zeigen, dass sich viele Ärzte vorstellen können, der Bitte ihrer Patienten nach Hilfe beim Sterben nachzukommen. Dabei wünschen sie sich jedoch ein wissenschaftlich gestütztes Verfahren zum Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz. Ärzte können seit Ende des Jahres 2024 in einem Register anonym ihre Erfahrungen mit Anfragen nach Suizidassistenz dokumentieren und über erfolgte oder geplante Suizidassistenz berichten, erklärte Jan Schildmann, Direktor des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin an der Universitätsmedizin Halle und federführender Koordinator des Forschungsnetzwerks, am 24. Juni dem Deutschen Ärzteblatt gegenüber. Diese Fälle seien jedoch selbst berichtet und könnten daher nicht überprüft werden. Es könne daher nicht von einer Repräsentativität ausgegangen werden.

Bei der Auswertung der 133 Fallberichte sei zu erkennen, die sich eine Mehrheit vorstellen könne, unter bestimmten Umständen Suizidassistenz zu leisten, teilte Thomas Pollmächer, Direktor des Zentrums und Chefarzt der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Ingolstadt, mit. Die meisten Berichtenden seien Ärzte gewesen. Die anfragenden Patienten seien meist älter als 70 Jahre alt gewesen und hätten hauptsächlich unter Krebs sowie neurologischen und psychischen Erkrankungen gelitten, erklärte er. So hätten die meisten die Sorge vor dem Verlust der Selbstbestimmung und der Selbstbestimmung als Grund für ihre Anfrage angegeben. Georg Marckmann, Vorstand des Instituts für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin der LMU München, erklärte, dass die Prüfung der Freiverantwortlichkeit der Suizidenten unterschiedlich gehandhabt worden sei. In den meisten Fällen seien viele Gespräche mit verschiedenen Personengruppen, wie Ärzten, Psychologen, aber auch Juristen geführt worden.

Bislang seien sich viele Ärzte nicht sicher, wie mit den Sterbewünschen ihrer Patienten umzugehen sei und wünschten sich klare rechtliche Regelungen und fachliche Leitlinien, so Schildmann. Das Register wolle daher einen Beitrag zur Transparenz über die aktuelle Situation zu Anfragen und zur Praxis der assistierten Selbsttötung leisten. Ziel sei die empirische Fundierung der Gestaltung einer verantwortbaren Praxis des Umgangs mit Anfragen und der Assistenz bei der Selbsttötung.


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite