medstra-News 85/2025 vom 20.8.2025
Der Chefarzt Joachim Volz ist vor dem Arbeitsgericht Hamm mit seiner Klage seinen Arbeitgeber gescheitert. Sein Arbeitgeber, das Klinikum Lippstadt, hatte ihm zuvor untersagt, Schwangerschaftsabbrüche am Klinikstandort in Lippstadt und in der eigenen Privatpraxis in Bielefeld durchzuführen. Dagegen hatte der Chefarzt Klage erhoben, das Gericht bestätigte die Untersagungen im Rahmen des Direktionsrechts jedoch. Nach einer Prüfung der Begründung und Beratung durch seine Rechtsvertreter plane Volz, die „nächste Instanz anzustreben“, wie er dem Deutschen Ärzteblatt gegenüber mitteilte. Nach einer Klinikfusion mit einem katholischen Träger verbot das Klinikum dem Gynäkologen Schwangerschaftsabbrüche, abgesehen von Lebensgefahr für Mutter oder Kind. Das Verbot umfasst auch Volz' Privatpraxis in Bielefeld mit reproduktionsmedizinischem Schwerpunkt.
Ein Gütetermin im Frühjahr 2025 war gescheitert. In der Verhandlung betonte der Richter, dass medizinisch notwendige Abbrüche nicht vollständig verboten seien, die Ausnahmen müssten aber dokumentiert und der Geschäftsführung mitgeteilt werden. Volz kritisiert dies und äußerte in der Verhandlung, dass eine Frau in schweren Notsituationen die Freiheit haben müsse, selbst zu entscheiden. Derzeit seien die Möglichkeiten zu stark eingeschränkt, selbst in schweren medizinischen Fällen.
Öffentlich gab es viel Unterstützung für den Gynäkologen, darunter eine Demonstration mit 2.000 Teilnehmenden kurz vor der Gerichtsverhandlung. Bei dieser betonte Volz, dass er die Auseinandersetzung nicht als Einzelfall sehe. Kritiker des Verbots, darunter Politikerinnen wie die Organisatorin der Demo Sarah Gonschorek (Grüne) und die Grünen-Co-Fraktionschefin Britta Haßelmann, fordern ein Umdenken der katholischen Kirche. Auch die Ärztekammer Westfalen-Lippe stellte sich hinter Volz und prangert die Einschränkung der ärztlichen Freiheit an. Eine Petition des Gynäkologen gegen das Verbot fand ebenfalls großen Zuspruch.