medstra-News 100/2025 vom 11.11.2025
Am 22. Oktober 2025 hat das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Überkreuzlebendspende („Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen“) von CDU-Bundesgesundheitsministerin Nina Warken beschlossen. In Zukunft sollen Lebendnierenspenden zwischen zwei unterschiedlichen Paaren ermöglicht werden.
Die Änderung des Transplantationsgesetzes soll ermöglichen, dass Spende und Empfang einer Niere überkreuz durch einen anderen Organspendepartner bei immunologisch inkompatiblen Organspendepaaren möglich werden. Hierdurch soll es mehr Organspender und Empfänger geben. Etabliert werden soll in Deutschland ein nationales Programm für die Überkreuzlebendnierenspende.
Ferner soll die sogenannte „nicht gerichtete anonyme Nierenspende” zugelassen werden. Hierbei handelt es sich um eine anonyme Spende, welche an eine nicht bekannte Person erfolgt. Überdies wird der Schutz der Lebendspender von Gewebe und Organen gestärkt.
Warken erklärte: „Die Überkreuzlebendspende von Nieren stärkt die bewusste Entscheidung für die Organspende.“ Geholfen werden solle Personen, die bislang in einer Notsituation aufgrund fehlender Übereinstimmung von Gewebemerkmalen oder Blutgruppen ihren engsten Angehörigen nicht durch eine Spenderniere helfen konnten. „Damit stellen wir statt der familiären Bindung den Willen zur Organspende in den Fokus.“ Dies gebe, gemeinsam mit der Möglichkeit der anonymen Nierenspende, vielen Menschen Hoffnung, die auf eine Spenderniere angewiesen seien.
„Es ist positiv, dass künftig mehr Menschen, die sich nach reiflicher Überlegung zur Spende entschließen, ihre Niere für andere bereitstellen können“, führte Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), aus. Die beabsichtigte Neuregelung sei aus ethischer und medizinischer Sicht „besonders sinnvoll“. In vielen Fällen erzielten Lebendspenden die besten Langzeitergebnisse. Ferner, so Reinhardt, könnten die geplanten Änderungen die Versorgungssituation vieler schwer Nierenkranker verbessern. „Die Chance auf langfristigen Therapieerfolg ist bei Lebendspenden besonders hoch, die Neuregelung daher für unsere Patientinnen und Patienten von großer Bedeutung.“
Die BÄK spricht sich trotz der positiven Entwicklung abermals für die politische Prüfung der Einführung einer Widerspruchsregelung bei postmortalen Organspenden aus (s. hierzu bereits medstra-News 95/2025), da eine Ausweitung der Lebendspende den bestehenden Organmangel nicht beheben könne..
