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Leihmutterschaft: Leihmütter gebären trotz Verbots in Deutschland

medstra-News 102/2025 vom 11.11.2025

Grundsätzlich ist die Leihmutterschaft in Deutschland verboten. Deutsche Paare, die über eine Agentur eine Leihmutter beauftragen, gehen den Weg daher in der Regel über das Ausland. Leihmutter-Agenturen organisieren dennoch auch in Deutschland Geburten, wie Recherchen des NDR zeigen.

Im NDR-Interview behauptete etwa der stellvertretende Geschäftsführer einer Agentur, die auch für deutsche Paare die Vermittlung von Leihmutterschaften anbiete, dass durch seine Unterstützung von Leihmüttern auch Babys in Deutschland geboren worden seien. Illegale Praktiken im Zusammenhang mit der Vermittlung der Leihmutterschaft bestritt er hingegen. Denn das Herbeiführen einer Leihmutterschaft ist zwar in Deutschland grundsätzlich strafbar, nicht aber – so der von der Tagesschau zitierte Familienrechtsanwalt Marko Oldenburger – die Geburt durch eine Leihmutter in Deutschland. Die rechtliche Anerkennung von Eltern werde durch die Geburten in Deutschland sogar deutlich vereinfacht, da das Verfahren nicht über ausländische Behörden oder Auslandsvertretungen laufen müsse.

Expertinnen und Experten in Deutschland fordern schon länger eine Liberalisierung der Leihmutterschaft. Etwa Claudia Wiesemann, Mitglied in der Kommission, die unter der Ampel-Regierung die Legalisierung der Leihmutterschaft in Deutschland geprüft hat, war bislang nicht bekannt, dass Leihmütter in Deutschland Babys gebären. Spätestens jetzt, so ihre Forderung, sei eine Reform des Embryonenschutzgesetzes und die Aufhebung des kategorischen Verbots in Deutschland angezeigt.

Dem Bundesfamilienministerium zufolge liegen dort keine Kenntnisse über Geburten von Leihmüttern in Deutschland vor. Gleiches gilt für das Gesundheits- und Justizministerium.


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