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Bundesrat und Bundestag treiben Widerspruchslösung voran

medstra-News 106/2025 vom 11.11.2025

Bereits Ende September haben die Länder einen Bundesratsbeschluss zur Einführung der Widerspruchslösung auf den Weg gebracht (medstra-News 95/2025). Nun hat sich auch im Bundestag eine Gruppe formiert, die an einem Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchslösung bei Organspenden arbeitet. Der Gedanke dahinter ist es, die zu geringen Organspendezahlen in Deutschland dadurch zu steigern, dass jeder Bürger ausdrücklich seinen Widerspruch gegen eine Organspende erklären muss, wenn er nach seinem Tod seine Organe nicht spenden möchte. Bislang ist für eine Spende die Zustimmung des potentiellen Spenders notwendig.

Sowohl im Bundesrat als auch im Bundestag waren bereits 2024 entsprechende Vorschläge erarbeitet worden, die jedoch aufgrund der Neuwahlen der Diskontinuität anheimfielen.

Zu den Initiatorinnen der fraktionsübergreifenden parlamentarischen Initiative gehören Abgeordnete aus CDU, CSU, SPD und Grüne. Eine der Initiatorinnen, die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann, betonte, dass die Widerspruchslösung zwar kein Allheilmittel sei. Inzwischen seien aber alle anderen Möglichkeiten, die Spenderzahlen zu steigern, ausgeschöpft.


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