medstra-News 107/2025 vom 11.11.2025
Am 6. November 2025 hat der Bundestag dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege zugestimmt, das Pflegekräften mehr medizinische Befugnisse zugesteht. Die Abgeordneten von Union und SPD stimmten für den Gesetzentwurf, Grüne und Linke enthielten sich. Abgeordnete der AfD stimmten dagegen.
Pflegekräfte sollen, so der Entwurf, eigenverantwortlich weitergehende Leistungen erbringen dürfen als bislang, etwa bei chronischen Wunden, Demenz oder diabetischer Stoffwechsellage. Konkrete Aufgaben sollen in einer „Muster-Scope of Practice“ genauer beschrieben werden. Pflegekräfte sollen dann über Weiterbildungen zusätzliche Kompetenzen erwerben können.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonte, dass Pflegekräfte „viel mehr können, als sie bisher dürfen“. Dadurch, dass Pflegekräfte mehr Befugnisse bekämen, werde auch die Attraktivität des Berufes gestärkt und die Versorgung der Patienten insgesamt auf mehr Schultern verteilt. Simone Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) hingegen kritisierte, dass die Reform nicht weit genug gehe, da das Gesetz immer noch an der ärztlichen Delegation festhalte und die Pflege weiterhin nur als Anhängsel der Medizin behandele.
