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Ausgabe 5/2020

Beiträge


Prof. Dr. Lutz Eidam, LL.M., Universität Bielefeld
medstra-statement: Nach der Strafbarkeit ist vor der Strafbarkeit – Was tritt an die Stelle von § 217 StGB?

Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz, Universität Mannheim
LG Augsburg, Urteil vom 13.12.2018, Az. 16 Ns 202 Js 143548/14 – Oder: Richter, beschränke Dich auf die Rechtsanwendung!

AkadR Dr. Silvia Deuring, Ludwig-Maximilians-Universität München
Die Aufwertung des Selbstbestimmungsrechts am Lebensende – neue Freiheiten für Patienten und Ärzte?

RA Dr. Sebastian T. Vogel/Sebastian Berndt
Der Rückschaufehler im Arztstrafverfahren

RA Dr. med. Mathias Priewer, Berlin/Rechtsreferendar Moritz Begemeier, Hamburg
Inhabilität als weitere Nebenfolge von Verurteilungen – ein Beitrag zur Registersperre und ihrer Bedeutung für das Medizinstrafrecht

 

Literaturübersicht

Wiss. Mit. Jessica Krüger, LL.B., Bucerius Law School, Hamburg
Beitragsübersicht Medizinstrafrecht – April bis Juni 2020

 

Entscheidungen

  • BVerfG 15.1.2020 – 2 BvR 1763/16: Klageerzwingungsverfahren – Ermittlungsverfahren wegen rechtswidriger Fixierung
  • BVerfG 23.1.2020 – 2 BvR 859/17: Klageerzwingungsverfahren – Ermittlungsverfahren nach Suizid während eines unbegleiteten Ausgangs aus der Allgemeinpsychiatrie
  • BVerfG 20.5.2020 – 1 BvL 2/20: u.a. Unzulässigkeit mehrerer Richtervorlagen zur Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 1 Nr. 6 BtMG
  • BGH 26.11.2019 – 2 StR 557/18: Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Vollzugsbediensteten im Zusammenhang mit der Gewährung von Vollzugslockerungen (m. Anm. Lesting)
  • BGH 3.12.2019 – II ZB 18/19: Inhabilität als Folge einer Verurteilung wegen Beihilfe zu einer Katalogtat i.S.d. § 6 Abs. 2 Nr. 3 GmbHG
  • OVG NRW 13.3.2019 – 6t E 757/18.T: Berufsgerichtliches Verfahren wegen Abrechnungsbetrugs
  • OLG Dresden 24.9.2019 – 4 U 1401/19: Heimliche Filmaufnahmen in einem Klinikum (m. Anm. Bosch)
  • LG Gießen 12.12.2019 – 4 Ns 406 Js 15031/15: Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft
     

 

medstra aktuell

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medstra-Statement

Prof. Dr. Lutz Eidam
Nach der Strafbarkeit ist vor der Strafbarkeit – Was tritt an die Stelle von § 217 StGB?
Das Statement kommentiert die Rechtslage de lege lata und de lege ferenda nach der viel beachteten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen § 217 StGB. Im Mittelpunkt steht die wichtige Frage, die sich Wissenschaft und Praxis derzeit stellen: Wie geht es weiter?

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Beiträge

Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz
LG Augsburg, Urteil vom 13.12. 2018, Az. 16 Ns 202 Js 143548/14 – Oder: Richter, beschränke Dich auf die Rechtsanwendung!
Der Beitrag setzt sich kritisch mit einer Entscheidung des Landgerichts Augsburg auseinander, in der dieses dem Begriff „befruchten“ i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 2 ESchG ein enges Verständnis beilegt. Hiernach soll der Befruchtungsvorgang bereits mit der Ausbildung des männlichen und weiblichen Vorkerns (2-PN-Stadium) vollendet sein. Der Beitrag zeigt auf, warum diese enge Sichtweise bei Zugrundelegung der herkömmlichen Auslegungstopoi abzulehnen ist und deshalb in unzulässiger Weise die Grenze der reinen Rechtsanwendung überschreitet.

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Dr. Silvia Deuring
Die Aufwertung des Selbstbestimmungsrechts am Lebensende – neue Freiheiten für Patienten und Ärzte?
Ein Blick auf die Rechtsprechung der letzten Zeit zeigt, dass dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen am Lebensende, konkret im Zusammenhang mit Selbsttötungen, mehr und mehr zur Durchsetzung verholfen wird. Den jüngsten Aufschwung erlebte die Selbstbestimmung in der Entscheidung des BVerfG vom 26.2.2020 zur Verfassungswidrigkeit des Verbots der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB). Gegenstand des folgenden Beitrags ist die Untersuchung, wie sich die Rechtslage für Suizidwillige und deren Helfer in Zukunft darstellt. Dabei wird aufgezeigt, dass, trotz des Bemühens, das Selbstbestimmungsrecht mehr und mehr zu stärken, einem ärztlich-assistierten Suizid nach wie vor erhebliche rechtliche Hindernisse im Weg stehen.

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Dr. Sebastian T. Vogel / Sebastian Berndt
Der Rückschaufehler im Arztstrafverfahren
Das Wissen um das materielle (Arztstraf-)Recht sowie den prozessualen Kontext ist essenziell für eine gute Verteidigung ebenso wie für diejenigen, die auf Seiten der Strafverfolgung und Justiz für Verfahren dieser Art verantwortlich zeichnen. Wer Interesse an einem über diese Grundkenntnisse hinausgehenden Optimum hat, kann sich daran annähern, indem er oder sie die Verfahrenspsychologie in den Blick nimmt. Das Phänomen des Rückschaufehlers ist ein (wiewohl bei Weitem nicht der einzige) Baustein.

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Dr. Mathias Priewer / Moritz Begemeier
Inhabilität als weitere Nebenfolge von Verurteilungen – ein Beitrag zur Registersperre und ihrer Bedeutung für das Medizinstrafrecht
Der Beitrag skizziert die Reichweite der strafrechtlich induzierten Inhabilität (§ 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 GmbHG) und zeigt ihre Bedeutung für das Medizinstrafrecht auf. Diese ist umso größer, als jüngst der II. Zivilsenat des BGH entschieden hat, dass schon die Beihilfe zu bestimmten Straftaten das fünfjährige Verbot auslöst, als GmbH-Geschäftsführer tätig zu sein. Die Verf. setzen sich kritisch mit dem Judikat auseinander und unterbreiten Ansätze zur Restriktion. Hinweise für Beratung und Verteidigung runden den Beitrag ab.

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