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Giffey für Abschaffung des § 219a StGB

medstra-News 2/2020

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) will sich für eine vollständige Abschaffung des § 219a StGB einsetzen. § 219a StGB statuiert ein Werbungsverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Die Situation sei nach wie vor schwierig – sowohl für die betroffenen Frauen wie auch für die Ärztinnen und Ärzte, so Giffey im vergangenen Dezember.
Erst im März 2019 wurde der Paragraf reformiert. Damit sollte Klarheit geschaffen werden, wann Ärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen straffrei über Schwangerschaftsabbrüche informieren können. Die Unionsparteien hatten sich dabei gegen eine komplette Streichung des umstrittenen Paragrafen ausgesprochen.
Giffey sieht in der momentanen Gesetzeslage „eine Kompromisslösung, bei der beide Koalitionspartner an den Rand ihrer Möglichkeiten gegangen sind.“ Als Bundesfrauenministerin sei sie mit dem Kompromiss jedoch nicht zufrieden.
Die Grünen kritisierten den Vorstoß der Ministerin. Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, hält den Vorstoß von Giffey für durchschaubar – sie wolle damit lediglich verlorene Glaubwürdigkeit zurückgewinnen. Sie schlug vor, dass die Ministerin – wenn sie wirklich etwas erreichen wolle – nicht reden, sondern handeln und einen konkreten Gesetzesvorschlag zur Streichung vorlegen solle. Einen solchen Vorschlag hatten die Grünen schon erfolglos eingebracht.


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