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Unerfüllter Kinderwunsch – Reform des Embryonenschutzgesetzes?

Bericht zur vierten Herbsttagung des IMR an der Bucerius Law School
medstra-News 72/2019

Am 13.11.2019 fand die vierte Herbsttagung des Instituts für Medizinrechts an der Bucerius Law School in Hamburg statt. Die Tagungsreihe richtete sich auch in diesem Jahr an Juristen und Mediziner gleichermaßen. Sie möchte auf diesem Wege den interdisziplinären Austausch im Schnittstellengebiet des Medizinstrafrechts fördern. Im Zentrum standen das Embryonenschutzgesetz und verschiedene Ansätze, das 30 Jahre alte Regelwerk zu modernisieren.

Nach einleitenden Worten der beiden geschäftsführenden Direktoren des Instituts, Prof. Dr. Karsten Gaede und Prof. Dr. Jens Prütting, jeweils Bucerius Law School, hielt Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks das Grußwort. Die Leiterin der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz in Hamburg betonte die Notwendigkeit einer Reform des 30 Jahre alten ESchG. Eine solche Reform müsse angesichts des sensiblen Themas aber auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens beruhen.

Sodann eröffnete Prof. Dr. med. Jan-Steffen Krüssel vom Universitären Interdisziplinären Kinderwunschzentrum Düsseldorf mit dem Vortrag „30 Jahre danach – Entwicklungen und Erkenntnisse der Reproduktionsmedizin“ den Vortragsreigen, in dem er die medizinischen Entwicklungen in der Reproduktionsmedizin auch dem nicht-medizinischen Publikum humorvoll näherbrachte. Den medizinischen Vortrag kommentierte im Anschluss Prof. Dr. Steffen Augsberg, Justus-Liebig-Universität Gießen. Er betonte die Befriedungsfunktion des ESchG und mahnte an, diese bei einer möglichen Reform im Blick zu behalten.
Prof. Dr. Gunnar Duttge, Universität Göttingen, beleuchtete im nächsten Vortrag, „Von der Dreierregel zum eSET“ Konflikte und Probleme des vieldiskutierten Verfahrens eSET.
Nach der Kaffeepause setzte Prof. Dr. Jochen Taupitz, Universität Mannheim, die Tagung mit einem Vortrag über die „Eizellspende – Zukunft in Deutschland“ fort und stellte die in der Stellungnahme der Leopoldina entwickelten Grundgedanken für ein zukünftiges Fortpflanzungsmedizingesetz und die darin vorgesehene Liberalisierung des Rechts der Eizellspende vor. Im abschließenden Vortrag referierte Dr. Carina Dorneck, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg über die „Regelung der Embryonen- und Vorkernspende“.

Die Tagung konnte erneut unter Beweis stellen, wie fruchtbar und unabdingbar der Austausch zwischen Medizinern und Juristen im Medizin(straf)recht ist. Die mitunter sehr unterhaltsamen Vorträge und äußerst angeregten Debatten im Anschluss daran bewiesen die Aktualität und Brisanz des Themas und waren für Mediziner und Juristen gleichermaßen bereichernd.
 

Wiss. Mit. Jessica Krüger, LL.B., Bucerius Law School


Verlag C.F. Müller

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