Logo C.F. Müller
Prüfung von Krankenhausrechnungen auf Rekordniveau

medstra-News 16/2019

Die Anzahl der Abrechnungsprüfungen in Krankenhäusern hat sich im Vergleich zum Jahr 2015 mehr als verdoppelt. Während 2015 140.000 Rechnungen überprüft wurden, hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) Nordrhein für die Krankenkassen im Jahr 2018 321.000 Rechnungen und damit 17% aller Krankenhausfälle geprüft.


Durch die Prüfungen würden bundesweit mehr als drei Milliarden Euro gekürzt werden, so die Schätzung des MDK. 50,3 % der geprüften Rechnungen wurden vom MDK gekürzt. Der Dienst wies zudem darauf hin, dass sich die Qualität der Abrechnungen bei den verschiedenen Kliniken deutlich unterscheide. Dadurch würde das Ziel der richtigen und gerechten Vergütung im Krankenhausbereich verfehlt, sagte Andreas Hustadt, Geschäftsführer des MDK Nordrhein. Die hohe Anzahl der Prüfungen binde zudem personelle und finanzielle Ressourcen, die andernfalls den Patienten zur Verfügung hätten stehen können. Hustadt regte daher an, dass Gesetzgeber und Verantwortliche von Krankenhäusern und Kassen Regelungen finden sollten, die zu weniger fehlerhaften Abrechnungen führen.


Zurzeit ist eine falsche Abrechnung für Krankenhäuser zunächst jenseits strafrechtlicher Ermittlungen risikofrei: Bei einer zu hohen Rechnung wird diese lediglich auf den korrekten Betrag gekürzt. Bei einer Prüfung ohne Beanstandung erhält das Krankenhaus zudem eine Aufwandspauschale von 300 Euro. Dadurch konnten nordrheinischen Krankenhäuser mehr als 34 Millionen Euro geltend machen.
Gründe für die fehlerhaften Rechnungen sieht Klaus-Peter Thiele, leitender Arzt des MDK Nordrhein, darin, dass Patienten oft zu lange im Krankenhaus blieben und teilweise unzutreffenden und teure Hauptdiagnosen gestellt würden. Zudem sei das Fallpauschalensystem zu komplex.


Auch die Sozialgerichte in NRW werden durch die fehlerhaften Abrechnungen belastet. Im November 2018 hatten viele Kassen bei den acht Sozialgerichten in Nordrhein-Westfalen binnen weniger Tage 10.000 Klagen wegen zu viel bezahlter Behandlungskosten eingereicht. In einem Fall soll eine Kasse für 400 Behandlungsfälle 6,7 Millionen Euro zurückfordern, so Martin Löns, Vizepräsident der Landessozialgerichts NRW. Er schlägt daher vor, zur Entlastung der Gerichte Schiedsverfahren oder Mediationen zu erwägen.   


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite