Logo C.F. Müller
Gesundheitsministerium plant grundsätzliche Pönalisierung der Suizidassistenz

medstra-News 28/2021 vom 13.4.2021

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Sterbehilfe aufgehoben hat, besteht die Notwendigkeit das Sterbehilferecht zu novellieren. Im Zuge der zu Beginn dieses Jahres Fahrt aufnehmenden Debatte hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einem Bericht zufolge, ein Konzept für die Novellierung erarbeiten lassen. Demnach soll die Suizidassistenz ausdrücklich unter Strafe gestellt werden. Ausnahmen seien jedoch nach einem „abgestuften Schutzkonzept“ möglich, bei dem der freie Wille des Sterbewilligen von zwei unabhängigen Ärzten festgestellt und zudem eine Beratungsstelle aufgesucht werden muss. Zudem soll ein Werbeverbot für Suizidassistenz eingeführt werden.

Laut dem Bericht des Spiegels wird dieser Ansatz mit der Schutzpflicht des Gesetzgebers begründet, „die Einzelne und den Einzelnen von einer Selbsttötung zu schützen, die nicht auf einem selbstbestimmten Beschluss beruht.“ Die Neuregelungen sollen laut dem Konzeptpapier in einem neuen „Selbsttötungshilfegesetz“ erfolgen.

Die FDP-Medizinrechtsexpertin Katrin Helling-Plahr, selber Initiatorin eines Neuregelungsentwurfs zur Sterbehilfe, kritisiert den Ansatz des BMG. Den Betroffenen werden unnötige Hürden in den Weg geräumt und bezeichnet den Vorschlag des BMG daher als Verhinderungsgesetz. Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz bemängelt in dem restriktiven Ansatz des BMG, dass die grundsätzliche Pönalisierung der Suizidassistenz wohl kaum mit der Verfassung in Einklang zu bringen sei. Zudem gibt Stiftungsvorstand Eugen Brysch zu bedenken, dass auch nach Beratung und Begutachtung zweier unabhängiger Ärzte ein freier Wille eines Suizidwilligen nicht vollumfänglich feststellbar sei.

Der von Helling-Plahr mitverfasste Gesetzesentwurf sieht hingegen ein Recht auf Suizidbeihilfe vor, soweit nach vorherig erfolgter eingehender Beratung der Sterbewille autonom und frei gebildet werden konnte. Die Gesetzesinitiative konnte bereits Mitte März über fünf Prozent der Bundestagsabgeordneten hinter sich versammeln und könnte damit zukünftig in das Parlament eingebracht werden (siehe medstra-News 24/2021).


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite