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Gesundheitsausschuss des Bundesrates gegen zentrale Ethikkommission

medstra-News 39/2024 vom 17.5.2024

Der Bundesrat beabsichtigt am Freitag, den 17.5.2024 erstmals über den Entwurf des Medizinforschungsgesetzes zu beraten. Die Ärzteschaft sowie die Ausschüsse für Kulturfragen und Wirtschaft sowie der Gesundheitsausschuss kritisieren die Einführung einer neu geplanten Bundesethikkommission. 

In einer Empfehlung sprechen sie sich gegen den Vorschlag aus, eine spezialisierte Ethikkommission einzuführen. Es bestünden Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der „Spezialisierten Ethikkommission für besondere Verfahren“. Zudem würde die Struktur der Kommissionen auf der Ebene der Länder unterminiert.

Sowohl der 128. Ärztetag als auch die Bundesärztekammer sprechen sich seit längerem gegen die Pläne, eine spezialisierte zentrale Ethikkommission einzuführen, aus. „Angesichts der ungewöhnlich einheitlichen Kritik von Wissenschaftsverbänden, Pharmaindustrie, Ethikkommissionen und Ärzteschaft ist unverständlich, warum die unter anderem von der Bundesärztekammer und der Initiative Studienstandort Deutschland (ISD) vorgetragenen Kritikpunkte sowie die von allen Beteiligten gemeinsam erarbeiteten konstruktiven Lösungsansätze bisher nicht bearbeitet wurden“, lautet es in einem Antrag, der letzte Woche vom Ärztetag angenommen wurde. 

Der federführende Gesundheitsausschuss des Bundesrates empfiehlt zudem, die gesetzliche Möglichkeit zur Geheimhaltung von ausgehandelten Arzneimittelerstattungsbeiträgen zu streichen, „da der großen Intransparenz nur ein fraglicher Nutzen entgegensteht“. Diese Empfehlung wurde seitens der Krankenkasse und der Ärzteschaft ebenfalls scharf kritisiert. Im Gegensatz dazu begrüßen die Ausschüsse die Einführung von Standardvertragsklauseln für klinische Prüfungen, da sie die Vertragsverhandlungen zwischen Sponsoren und Prüfzentren erleichtern sollen.


Verlag C.F. Müller

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