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Verbände fordern zügiges Gesetz zur Suizidprävention

medstra-News 40/2024 vom 17.5.2024

Die gesetzliche Regelung der Suizidprävention ist den gemeinsamen Vertretern von Fachgesellschaften, Verbänden sowie Organisationen der Suizidprävention und den gemeinsamen Vertretern der Ärzteschaft zufolge dringend erforderlich. 

Als Meilenstein bewerteten sie die Anfang Mai von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgelegte „Nationale Suizidpräventionsstrategie“ (s. bereits medstra-News 36/2024). Gleichzeitig mahnten sie die Finanzierung der beabsichtigten Maßnahmen sowie deren Umsetzung. Positiv werteten die Experten insbesondere das breite Bündel an Maßnahmen, da dies die komplexen Anforderungen in der Prävention von Suiziden sehr gut widerspiegele.

Barbara Schneider, geschäftsführende Leiterin des Nationalen Suizidpräventionsprogramms (NaSPro), zufolge würden sowohl das NaSPro als auch andere Organisationen bereits jetzt viele der in der Strategie genannten Aufgaben durch unbezahlte, ehrenamtliche Arbeit wahrnehmen. „Die Expertise und jahrelange fruchtbare multiprofessionelle Zusammenarbeit im Nationalen Suizidpräventionsprogramm muss erhalten und auskömmlich finanziell abgesichert werden“, forderte sie. 

„Deutschland verfügt über eine breite Palette von vorhandenen suizidpräventiven Angeboten, Strukturen und Netzwerken“, führte Georg Fiedler vom Vorstand der Deutschen Akademie für Suizidprävention aus. „Wir appellieren deshalb an die Abgeordneten des Bundestages, eine umfassende finanzielle Förderung bestehender Angebote und Strukturen in den Bundeshaushalt 2025 und in ein Suizidpräventionsgesetz aufzunehmen“, betonte Fiedler. Er forderte die gesetzliche Verankerung eines „Hilfetelefons Suizidprävention“, welches bundesweit rund um die Uhr einheitlich erreichbar sei. 

Auch die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, Ellen Lundershausen, unterstützte die Forderung nach einem Gesetz zur Suizidprävention: „Die vom Bundesgesundheitsminister vorgestellte Suizidpräventionsstrategie enthält zwar richtige Ansätze, sie ist aber kein Ersatz für ein Suizidpräventionsgesetz“. Bei der Strategie des Gesundheitsministers handele es sich um eine Absichtserklärung, was als solches zu begrüßen sei. Ob und wann eine Umsetzung stattfinde, sei aber nicht klar. „Da erwarten wir mehr.“

Einige Experten warnen vor der Entstehung von Doppelstrukturen durch die vom Gesundheitsminister vorgelegte Strategie. „Das wird entscheidend für den Erfolg sein“, führte Frank Petratschek von der Anlaufstelle für junge Menschen aus. An denjenigen Orten, an denen Strukturen sowie Angebote der Suizidprävention noch nicht vorhanden seien, müssten diese aufgebaut werden. „Ob bestehende oder aufzubauende Projekte – in jedem Fall muss die Finanzierung langfristig planbar zur Verfügung gestellt werden“, so Petratschek.

Ein wichtiger Teil der Suizidprävention ist die Hospiz- und Palliativversorgung, so Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands. Zwar begrüßte er die Pläne des Gesundheitsministers, zeigte sich jedoch irritiert über die fehlende Berücksichtigung des suizidpräventiven Potentials von Palliativversorgung und Hospizarbeit.

„Wir möchten noch einmal dringend darauf hinweisen, dass der Hospizarbeit und Palliativversorgung mit Blick auf die Suizidprävention eine wichtige Aufgabe zukommt“, führte er aus. Die Praxis in der Hospiz- und Palliativversorgung zeige, dass Menschen mit lebensverkürzenden, schweren Erkrankungen meist von Suizidwünschen Abstand nehmen, wenn sie gut betreut und versorgt sind. Auch die Angebote für Trauernde sollten weiter ausgebaut und zuverlässig finanziert werden, so Hardinghaus. „Denn Trauerarbeit wirkt suizidpräventiv.“


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