medstra-News 86/2024 vom 3.12.2024
Helmut Frister, der neue Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, forderte gegenüber der Rheinischen Post eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe, die freiwillige Entscheidungen respektiere und Missbrauch verhindere. Er schlägt ein Verfahren zur Prüfung der Eigenverantwortlichkeit des Sterbewunsches vor, das nicht zu restriktiv sein dürfe, und plädiert für das Vier-Augen-Prinzip sowie intensive Beratung. Die Notwendigkeit eines psychiatrischen Gutachtens solle im Ermessen der Ärzte liegen.
Im Juli 2023 scheiterten zuletzt zwei Gesetzesentwürfe zur Sterbehilfe (siehe dazu medstra-News Nr. 73/2023). Federführend waren dabei eine Gruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) sowie ein Zusammenschluss um Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU). Hintergrund der zahlreichen Reformbestrebungen ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020, das das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gem. § 217 StGB (a.F.) aufhob, da es das Recht auf selbstbestimmtes Sterben verletzte (siehe dazu medstra-News Nr. 13/2020). Eine gesetzliche Lösung wird weiterhin gesucht.