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Reaktionen auf den Referentenentwurf zur Suizidprävention

medstra-News 89/2024 vom 13.12.2024

Nachdem die Bundesregierung Ende November einen Referentenentwurf zur Suizidprävention vorgelegt und den Fachkreisen zur Stellungnahme übermittelt hat, sieht der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Helmut Frister, nun die Bundesländer am Zug. Da das Gesetz nicht mehr vor der geplanten Neuwahl im Februar 2025 verabschiedet werden könne, solle der Entwurf als Ausgangspunkt für eine zügige gesetzliche Regelung in der nächsten Legislaturperiode genommen werden. Zuvor sollten nach Meinung des Rechtswissenschaftlers aber bereits die Bundesländer tätig werden, indem sie etwa eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung der Suizidprävention und bauliche Schutzmaßnahmen gewährleisten.

Zugleich hatten verschiedene Fachorganisationen bis zum 5.12.2024 Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Bundesärztekammer erklärte in ihrer Stellungnahme beispielsweise, die Ziele des Referentenentwurfs grundsätzlich zu unterstützen, monierte aber, dass der Entwurf an vielen Stellen nicht hinreichend konkret sei und wesentliche Aspekte wie risikogruppenspezifische Präventionsprogramme unberücksichtigt lasse.

Es kommt in Deutschland jährlich zu mehr als 10.000 Suiziden und über 100.000 Suizidversuchen. Dennoch ist die Suizidprävention bislang nicht einheitlich gesetzlich normiert. Der nun vorgelegte Referentenentwurf geht auf einen Beschluss des Bundestages aus dem Juli 2023 zurück, der die Bundesregierung aufforderte, einen Gesetzentwurf bis zum 30.6.2024 zu erarbeiten (BT-Drs. 20/7630). Zwischenzeitlich veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Frühjahr 2024 eine Nationale Suizidpräventionsstrategie. Seither hatten Ärzteschaft und Fachverbände die Bundesregierung mehrfach eindringlich aufgefordert, dem Beschluss des Bundestages fristgerecht nachzukommen.

Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass eine zentrale Notrufnummer und ein digitales Verzeichnis der bundesweit zur Verfügung stehenden Hilfs- und Beratungsangebote eingeführt werden. Auch sollen die Qualitätssicherung für die bestehende Suizidprävention verbessert und Beratung, Schulung und Forschung ausgebaut werden.


Verlag C.F. Müller

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