medstra-News 90/2024 vom 13.12.2024
Ein Verfahren vor dem Amtsgericht München wegen einer mutmaßlichen illegalen Impfaktion wurde gegen Geldauflage eingestellt.
Zwei Ärzten, einem Apotheker und einer Hotel-Managerin war vorgeworfen worden, 2021 in München mit Impfstoff aus Deutschland zwei illegale Impfaktionen durchgeführt zu haben. Eine dritte geplante Impfaktion in Italien wurde durch Ermittler verhindert. Daraufhin waren im Dezember 2022 durch Strafbefehl Geldstrafen zwischen 25.000 und 60.000 Euro verhängt worden. Nach Auffassung der Nürnberger Generalstaatsanwaltschaft, deren Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen für das Verfahren zuständig war, waren die italienischen Beschäftigten des Hotels nicht berechtigt, sich in Deutschland gegen COVID-19 impfen zu lassen. Durch die Impfaktionen, für die die Hotelmanagerin dem medizinischen Personal auch verschiedene Vorteile versprochen haben soll, sei deshalb Impfstoff unterschlagen worden.
Die Verteidigung wies den Vorwurf eines strafbaren Verhaltens zurück. Nach Einsprüchen der Beschuldigten kam es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht München. Nun wurden alle Verfahren gegen Geldauflage eingestellt. Die beiden Ärzte und der Apotheker müssen jeweils 10.000 Euro, die Hotelmanagerin 15.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Ob das Verhalten strafbar war, wurde nicht geklärt; eine öffentliche Begründung erfolgt in solchen Fällen nicht.