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Verurteilung eines Altenpflegers wegen Mordes rechtskräftig

medstra-News 1/2025 vom 3.1.2025

Im Jahr 2019 hatte ein Bremer Altenpfleger zwei Heimbewohnern eigenmächtig Insulin und Betablocker verabreicht, um sich in diesen selbst ausgelösten Notsituationen profilieren zu können. Das LG Bremen konnte die Kausalität zwischen der Insulingabe und dem Tod des erheblich vorerkrankten Heimbewohners im ersten Fall nicht sicher nachweisen und gelangte daher im April 2024 nur zu einer Verurteilung wegen versuchten Mordes. Im zweiten Fall sprach es den Angeklagten hingegen wegen Mordes schuldig (siehe hierzu medstra-News Nr. 30/2024).

Die vom Angeklagten eingereichte Revision verwarf der BGH im Dezember 2024 als unbegründet, sodass die Verurteilung nun rechtskräftig ist.


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