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Konflikt zwischen Kroatien und der Europäischen Staatsanwaltschaft

medstra-News 5/2025 vom 7.1.2025

Zwischen Kroatien und der Europäischen Staatsanwaltschaft, kurz EuStA, herrscht eine Konfliktsituation aufgrund von Ermittlungen wegen des Verdachts von Korruption im Gesundheitswesen. Der kroatische Gesundheitsminister, Vili Beroš, und sieben weitere Personen wurden zwischenzeitlich festgenommen.  Die kroatische Staatsanwaltschaft kam mit einem Zugriff unabgesprochen der Europäischen Staatsanwaltschaft zuvor. 

Am 15. November 2024 durchsuchte die kroatische Antikorruptionsbehörde USKOK um 7:10 Uhr das Haus des kroatischen Gesundheitsministers Vili Beroš und nahm ihn wegen des Verdachts der unlauteren Einflussnahme fest. Um 10 Uhr gab die Europäische Staatsanwaltschaft bekannt, dass ihrerseits eine Durchführung von Durchsuchungen und Festnahmen am 19. November 2024 geplant war. Erst durch die Pressemitteilungen habe die EuStA erfahren, dass das USKOK gerichtliche Durchsuchungsbeschlüsse gegen einige der Verdächtigen erwirkt hat, gegen die auch die EUStA ermittelt. Demzufolge haben die kroatische Staatsanwaltschaft und die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen nicht koordiniert.  Art. 24 Abs. 1 - 8 EuStA-VO setzt jedoch grundsätzlich einen beidseitigen Austausch mit Informations- und Unterrichtungspflichten voraus. Des Weiteren unterscheiden sich die Vorwürfe der USKOK und EuStA. So warf die USKOK Beroš „nur“ vor, seinem Bekannten Saša Pozder von der Firma Medical Innovation Solutions (MIS) Vorteile bei der Vergabe von Robotermikroskopen in der neurochirurgischen Klinik von Krešimir Rotim verschafft zu haben. Die EuStA erhebt hingegen umfassendere Vorwürfe, darunter auch, dass der Minister selbst erhebliche Bestechungsgelder angenommen haben soll, wobei es sich um den Missbrauch europäischer Gelder handle. USKOK stützt sich jedoch darauf, dass der Großteil der später mutmaßlich erfolgreichen Bestechungen ausschließlich nationale Gelder beträfe.  Weiterhin erklärte der kroatische Generalstaatsanwalt die kroatische Staatsanwaltschaft für zuständig, wie LTO berichtete. Am 21.11. 2024 widersprach die EuStA dieser Auffassung und kritisierte unter anderem die alleinige Zuständigkeit des kroatischen Generalstaatsanwalts als unionsrechtswidrig. Zudem verfasste die EuStA ein formelles Schreiben an die Kommission verbunden mit der Rüge systematischer Rechtsstaatsdefizite. 
 


Verlag C.F. Müller

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