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Telemedizinberatung zu Schwangerschaftsabbrüchen bleibt in Bayern tabu

medstra-News 6/2025 vom 7.1.12025

In Bayern dürfen Schwangerschaftsabbrüche auch künftig nur nach vorheriger Beratung in einer Arztpraxis durchgeführt werden. Auf Intervention von CSU und Freien Wähler ist eine Lockerung in der vom Gesundheitsministerium initiierten Novelle des sogenannten Gesundheitsdienstes gestrichen worden, die eine telemedizinische ärztliche Begleitung vorgesehen hatte. Der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Fraktion, Bernhard Seidenath, begründete dies mit der Gefahr des Missbrauchs. So würden Gynäkologen das Alter des Fötus lediglich anhand einer digital übermittelten Ultraschallaufnahme bestimmen. Es könne niemand feststellen, ob die Aufnahme wirklich von einer Schwangeren stamme, zumal die digitalen Aufnahmen manipuliert werden könnten, erklärte Seidenath dem Deutschen Ärzteblatt am 11. Dezember gegenüber. Die Grünen und die SPD äußerten Kritik an dem Vorgehen der Regierungsfraktion. Laura Weber (Grüne) äußerte, dass durch das Veto die sichere Versorgung ungewollt Schwangerer behindert würde. Besonders im ländlichen Raum müssen Frauen teilweise 200 Kilometer zur nächsten Praxis anreisen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornimmt, berichtete Weber dem Deutschen Ärzteblatt. Ebenfalls warf die SPD der CSU und den Freien Wählern eine pauschale Verurteilung von Frauen und Medizinern vor, die nicht zu rechtfertigen sei. 


Verlag C.F. Müller

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