medstra-News 9/2025 vom 17.1.2025
Das vorgezogene Ende der Legislaturperiode dürfte laut Parlamentskreisen dazu führen, dass es vor der Bundestagswahl nicht mehr zu einer Neuregelung der Organspende kommt. Zwar soll sich der Bundestag am 29.1.2025 mit einem fraktionsübergreifenden Entwurf einer Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG) befassen, mit dem eine Widerspruchsregelung eingeführt werden soll. Es wird jedoch damit gerechnet, dass das Gesetz nicht mehr vor der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestages beschlossen wird. Der Entwurf fiele somit der Diskontinuität anheim und müsste nach den Wahlen neu eingebracht und verhandelt werden.
Am 29.1.2025 soll dennoch eine Expertenanhörung stattfinden, um das Thema Organspende wieder in den Mittelpunkt zu rücken, so die Bundestagsabgeordnete Tina Rudolph (SPD), die zu den Initiatoren des Gesetzentwurfs gehört. Die Befürworter einer Widerspruchslösung erwarten, dass diese zusammen mit anderen strukturellen Veränderungen einen Anstieg der Spenderzahlen bewirkt und zugleich das Thema Organspende in das Bewusstsein der Bevölkerung rückt, wie der Medizinische Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), Axel Rahmel, erläuterte.
Der Gesetzgeber hatte in den Jahren 2019 und 2022 Reformen der Organspende beschlossen, die vor allem die strukturelle Organisation in den Kliniken und die Aufklärung der Bevölkerung verbessern sollten. Eine Widerspruchslösung fand bislang jedoch keine Mehrheit. In Deutschland gab es im Jahr 2024 953 postmortale Organspender, denen insgesamt 2.854 Organe entnommen und transplantiert wurden, wie sich aus Zahlen der DSO ergibt. Mit 11,4 Spenderinnen und Spendern pro Million Einwohner nimmt Deutschland nach Angaben der DSO somit im internationalen Vergleich auch 2024 einen der hinteren Plätze ein. Zudem sei nur bei 15,3 % der möglichen Organspender ein schriftlich erklärter Wille vorhanden gewesen.