Logo C.F. Müller
Zwischenbericht: Cannabis-Teillegalisierung zeigt bislang kaum Effekte

medstra-News 97/2025 vom 14.10.2025

Seit rund eineinhalb Jahren ist Cannabis teillegalisiert, nun wurde ein erster Zwischenbericht („Evaluation des Konsumcannabisgesetzes“) zu den Auswirkungen vorgestellt. Der wissenschaftlichen Evaluierung zufolge ist die Wirkungsweise des CanG sehr begrenzt. Zum einen veränderte sich der Konsum von Cannabis kaum, zum anderen bleibt der Schwarzmarkt bestehen.

Dem Bericht nach zeichnet sich ab, dass die erlaubten Anbauvereinigungen „für die vom Gesetzgeber beabsichtigte Verdrängung des Schwarzmarktes bislang keinen relevanten Beitrag leisten“. Laut Bericht wird der Bedarf an Cannabis in Deutschland im Jahre 2024 auf 670 bis 823 Tonnen geschätzt, von denen laut Schätzungen weniger als 0,1 Prozent über die Anbauvereine gedeckt wurde. Um eine Verdrängung des Schwarzmarktes erzielen zu können „müssten die Rahmenbedingungen für die Genehmigung und den Betrieb von Anbauvereinen vereinfacht werden“, lautet es in der Pressemitteilung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

Den Forschenden zufolge fand die größte Veränderung bei Polizei- und Ordnungskräften statt. Die Polizei habe im vergangenen Jahr im Bereich der Cannabisdelikte mehr als 100.000 Fälle weniger verzeichnet als im Jahr zuvor. Um 60 bis 80 Prozent sei die Zahl der festgestellten cannabisbezogenen Delikte zurückgegangen. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig eine Entlastung der Behörden, da die neue Rechtslage zum Teil umfangreiche Veränderungen in den Abläufen erfordere.

Bei Erwachsenen erkennt der Bericht eine leichte Zunahme des Konsums, bei Jugendlichen sei der Konsum leicht rückläufig. Drastische Veränderungen „in der Entwicklung von Suchterkrankungen oder der Gefährdung der Verkehrssicherheit“ wurden nicht festgestellt.

Insgesamt lassen sich den Expertinnen und Experten zufolge aus den vorliegenden Ergebnissen, die auf begrenzten Daten beruhen, noch keine abschließenden Aussagen zur Wirkungsweise des Gesetzes ableiten. Der Abschlussbericht wird im April 2028 erwartet. „In der Gesamtschau der vorliegenden, vorläufigen Ergebnisse kann zum jetzigen Zeitpunkt kein dringender Handlungsbedarf in Bezug auf eine Veränderung des KCanG festgestellt werden", heißt es in dem Zwischenbericht.

Die Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge (SPD) betonte angesichts dieser Ergebnisse, „dass die Legalisierung von Cannabis der richtige und längst überfällige Schritt war.“ Bei den Anbauvereinen müsse allerdings nachgesteuert werden. Laut der Gesundheitspolitikerin der Grünen, Linda Heitmann, verläuft die Teillegalisierung kontrolliert.

Die Union hingegen strebt weiterhin eine Änderung des Gesetzes an. Mario Voigt (CDU), Thüringens Ministerpräsident, fordert die Abschaffung des Gesetzes. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Onlineverordnung sowie den Onlineversand von Medizinalcannabis verbieten.


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite