medstra-News 48/2026 vom 14.8.2026
Der Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Jens Spahn (CDU), ist zurückgetreten. Nachdem er und sein Ehemann bekanntgegeben hatten, dass sie durch eine Ersatzmutter in den USA Eltern geworden seien, gab es einen Sturm der Empörung. Ihm wurde unter anderem vorgeworfen, privat Möglichkeiten zu nutzen, die er und seine Partei anderen vorenthalten würden. Die CDU sprach sich bislang stets deutlich gegen eine Legalisierung der Leihmutterschaft aus. Zuletzt hatte die Partei beim Bundesparteitag im Februar 2026 die Linie dahingehend verschärft, dass sie auch eine Legalisierung altruistischer Ersatzmutterschaft ablehnt.
Einige Landespolitiker und kommunale Parteiverbände der CDU hatten Spahns Rücktritt gefordert. Zum Teil wurde dies mit dem Verbot der Leihmutterschaft begründet. So äußerte die Thüringer Landesvorsitzende der Frauen Union, Marion Rosin, Spahn habe sich „über den Geist des deutschen Gesetzes“ hinweggesetzt. Vor allem aber wurde Kritik an Widersprüchen zwischen seiner politischen Haltung und dem Privatleben geübt, da sich Spahn selbst immer wieder entsprechend der CDU-Parteiprogrammatik geäußert hatte. Politiker der Oppositionsparteien begründeten ihre Kritik ferner mit anderen Skandalen, namentlich den Maskenkäufen, die Spahn als Gesundheitsminister in der Corona-Pandemie getätigt hatte (dazu medstra-News 23/2026 und 2/2026).
Zuletzt soll sich auch der Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in Gesprächen der Aufforderung zum Rücktritt angeschlossen haben. In einem Schreiben an die CDU/CSU-Fraktion teilte Spahn dann mit, ihm sei bewusst geworden, dass sein persönliches Glück, gemeinsam mit seinem Mann eine Familie zu gründen und Vater zu werden, nicht mit seinem politischen Amt vereinbar sei. Der Bundeskanzler kommentierte den Schritt als „richtig“ und „unvermeidlich“, da Glaubwürdigkeit „in der Politik das höchste Gut“ sei. Andere Unionspolitiker wie der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst oder die Bundesbildungsministerin Karin Prien zeigten hingegen Verständnis für Spahn. Gleichwohl erklärte Prien, der Koalitionsvertrag sehe keine Änderung der aktuellen Rechtslage vor. Auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht in naher Zukunft keine Änderungen am Verbot der Leihmutterschaft. Sie denke aber über eine „doppelte Mutterschaft“ für Frauen in einer langjährigen Partnerschaft nach, wenn eine Frau ein Kind auf die Welt bringt und die andere keine biologische Mutter ist.
Kabinettsumbildung angekündigt
Die nach dem Reformpaket gerade erst begonnene Sommerpause hat damit ein rasches Ende gefunden. Merz hat infolge des Rücktritts eine umfangreiche Kabinettsumbildung vorgenommen. Neuer Fraktionschef wurde der derzeitige Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) werden, der in der letzten Legislaturperiode Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion war. Ihn ersetzt wiederum die bisherige Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken (CDU), die Merz vor allem durch ihr hartes Management der GKV-Reform überzeugt haben soll. Das Gesundheitsministerium übernimmt der CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann; sein aktueller Posten ging an die Schatzmeisterin der Partei, Franziska Hoppermann.
Abweichend vom Fall Spahn sieht die Bundesregierung den Fall des Sucht- und Drogenbeauftragten Hendrik Streeck (CDU). Auch er und sein Ehemann waren durch eine Leihmutter in den USA Eltern geworden. Regierungssprecher Steffen Kornelius teilte jedoch mit, dass Streeck nach seiner Kenntnis keine Forderungen vertreten habe, „die seiner persönlichen Lebensführung entgegenstehen“, sodass „kein Vorwurf der Doppelmoral“ oder der politischen Unglaubwürdigkeit zu erkennen sei.
Rechtspolitische Kontroversen
Leihmutterschaft ist in Deutschland für alle Beteiligten nach dem Embryonenschutzgesetz strafbar, unabhängig davon, ob sie kommerziell oder altruistisch erfolgt. Lediglich die Ersatzmutter und die Person, die das Kind auf Dauer bei sich aufnehmen will, bleiben straflos. Das Verbot kann indes umgangen werden, indem eine Leihmutter im Ausland – häufig in Georgien oder Mexiko – in Anspruch genommen und die rechtliche Elternschaft in Deutschland anerkannt wird. Dies ist nach einer Grundsatzentscheidung des BGH in Zivilsachen aus dem Jahr 2014 unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dieses Vorgehen wählten nun offenbar auch Spahn und sein Ehemann.
Seit langer Zeit fordern viele eine Aufhebung oder Einschränkung des Verbots und eine generelle Reform des als veraltet geltenden Fortpflanzungsmedizinrechts (siehe zum Problemkreis auch medstra-News 102/2025). So hatte sich etwa die von der Ampelkoalition eingesetzte „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ in ihrem Abschlussbericht 2024 für eine Legalisierung altruistischer Leihmutterschaft unter strengen Voraussetzungen ausgesprochen (dazu medstra-News 33/2024). Deren Vorsitzende Frauke Brosius-Gersdorf plädierte nun in einem Interview mit der „ZEIT“ anlässlich des Falls Spahn für eine Legalisierung der altruistischen Leihmutterschaft. Das pauschale Verbot sei „paternalistisch und mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar“.
