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Weitere Vorwürfe gegen den bayrischen Landtagsabgeordneten Sauter

medstra-News 29/2021 vom 13.4.2021

Im Zuge des Provisionsskandals um Mandatsträger des Bundes- sowie des bayrischen Landtages werden weitere Vorwürfe erhoben (zur Affäre siehe medstra-News 25/2021). Der ehemalige CSU-Politiker und weiterhin bayrische Landtagsabgeordnete Alfred Sauter soll in seiner Funktion als Abgeordneter das Büro des bayrischen Ministerpräsidenten Markus Söder „dringend“ gebeten haben, sich für die Sonderzulassung des Coronaschnelltests eines bestimmten Anbieters einzusetzen, so die Süddeutsche Zeitung (SZ). Ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit von Mandatsträgern (§ 108e Abs. 1 StGB) wurde bereits gegen Sauter nach einer empfangenen Provisionszahlung im siebenstelligen Bereich für die Vermittlung eines Maskengeschäftes mit der bayrischen Regierung eröffnet.

Für seinen Einsatz für die Sonderzulassung des Schnelltests soll Sauter von dem Hersteller ein Anwaltshonorar iHv 300.000 Euro erhalten haben. Per Mail hatte Sauter bei der Staatskanzlei dafür geworden, dass der Schnelltest rasch zugelassen und „schnellstmöglich“ Kontakt mit dem zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommen werde. Laut der SZ unterschrieb Sauter, obgleich seiner Anwaltstätigkeit, die Mail als Mitglied des Landtags samt Angabe der Durchwahl seines Landtagsbüros sowie seiner Mailadresse aus der CSU-Fraktion.

Die bayrische Staatskanzlei erklärte, sie habe auf die Mail von Sauter nicht reagiert und keine Anstrengung für eine Sonderzulassung des Anbieters unternommen. Auf Nachfrage bei dem Testanbieter, erklärte dieser keinerlei Kenntnis von der Mail Sauters an die Staatskanzlei zu besitzen. Das BfArM erklärte, dass der Anbieter nach einem „regulären Sonderzulassungsverfahren“ die Zulassung schließlich am 23. Dezember 2020 erhalten habe.


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