medstra-News 65/2022 vom 21.6.2022
Das Amtsgericht Gütersloh hat den 47-jährigen Assistenzarzt eines ortsansässigen Krankenhauses wegen fahrlässiger Tötung eines 14-Jährigen gem. § 222 StGB zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt (s. bereits medstra-News 55/2022). Daneben hat der Narkosearzt an die Eltern des Opfers ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zu zahlen.
Dem verurteilten Anästhesisten wurde vorgeworfen, die von einer Arzthelferin fehlerhaft an das Narkosegerät angeschlossenen Schläuche nicht ordnungsgemäß kontrolliert zu haben. Das Amtsgericht sah hierin in Übereinstimmung mit dem vom Gericht bestellten Gutachter ein grobes ärztliches Fehlverhalten. Dem St. Elisabeth Hospital in Gütersloh bescheinigte der Gutachter zudem „unglückliche Strukturen“. Die im ambulanten Operations-Zentrum als OP-Schwester eingesetzte Helferin habe für den OP-Bereich keine speziellen Qualifikationen gehabt. Zudem sei der verantwortliche Oberarzt nach Einschätzung des Gutachters nicht schnell genug für den Notfall erreichbar gewesen.
Die Entscheidung des Amtsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Zudem laufen gegenwärtig weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bielefeld gegen Mediziner der Klinik wegen fahrlässiger Tötung gem. § 222 StGB. Die vom Assistenzarzt hinzugerufene Fachärztin für Anästhesie sowie der verantwortliche Oberarzt hatten es unterlassen, den 14-jährigen Jungen vom Narkosegerät zu trennen, um stattdessen eine möglicherweise lebensrettende Sauerstoffzufuhr mittels Handbeutel manuell zu ermöglichen.