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Abrechnung und Kontrolle von Coronatests sorgt weiter für Ärger

medstra-News 101/2022 vom 5.10.2022

Seitdem Corona-Schnelltests nicht mehr für alle Bürger kostenlos sind, gestaltet sich die Frage, wer die Abrechnung der sogenannten Bürgertests überprüfen soll, weiter kompliziert. 
Die Kassenärztlichen Vereinigungen, die dafür bislang zuständig waren, weigerten sich angesichts der gestiegenen Komplexität der Prüfungen, diese auch in Zukunft durchzuführen (s. medstra News 74/2022 und 86/2022). In einem Entwurf zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung ist nun vorgesehen, dass das Robert-Koch-Institut in Zukunft für die Überprüfung der Abrechnung zuständig sein soll. Wenn das RKI hierbei Unregelmäßigkeiten feststellt, soll das jeweils zuständige Gesundheitsamt eingeschaltet werden (s. medstra-News 92/2022)

Diese Lösung stößt allerdings von vielen Seiten auf Widerstand. Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) betonte, dass gezielte Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrugs keine originäre Aufgabe der Gesundheitsämter seien, und diese vor allem keinerlei fachliche Kenntnisse in diesem Bereich hätten. Zudem litten die Gesundheitsämter auch ohne diese zusätzliche Aufgabe an Personalnot. Der Deutsche Städtetag und mehrere Bundesländer haben sich dieser Kritik angeschlossen. 

Unterdessen hat eine Recherche von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung ergeben, dass die KVen mit der Abrechnung von Coronatests enorme Überschüsse erwirtschaftet haben sollen. Die KVen durften bis Mai 3,5 % der für die Tests ausgezahlten Beträge für ihre Prüfarbeit behalten, seitdem 2,5 %. Bundesweit sollen die KVen damit rund 350 Millionen Euro eingenommen haben. Beispielsweise die KV Niedersachsen habe im vergangenen Jahr 25 Mitarbeiter für die Überprüfung der Abrechnungen eingesetzt, dafür aber 30 Millionen Euro erhalten. Die so entstandenen Überschüsse sollen aber nach Angaben der KV nicht zurückgezahlt werden, sondern anderweitig verwendet werden. Gleichzeitig legte die Recherche offen, wie lax die Kontrollen in dem Bundesland gewesen sein sollen. 

Auch in Zukunft sollen die KVen in gleichem Umfang für die Abrechnung der Coronatests entlohnt werden – auch wenn die Kontrolle der Abrechnungen gemäß des Entwurfs für die Coronavirus-Testverordnung künftig durch das RKI erfolgen soll. Das RKI wiederum soll für diese Arbeit allerdings wohl kein Geld bekommen. 


Verlag C.F. Müller

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