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Verfassungsbeschwerde gegen Triagegesetz geplant

medstra-News 126/2022 vom 13.12.2022

Der niedersächsische SPD-Landtagsabgeordnete Constantin Grosch will mit Aktivisten und Aktivistinnen für die Rechte behinderter Menschen gegen das Triagegesetz Verfassungsbeschwerde einlegen. Das nicht zustimmungsbedürftige Gesetz, welches die Nichtdiskriminierung von Menschen mit Behinderungen und alten Menschen im Falle von Pandemien bei knappen Behandlungskapazitäten sicherstellen soll, wurde am 10. November 2022 vom Bundestag verabschiedet und trat umgehend in Kraft (dazu bereits ausführlich medstra-News 117/2022). Laut dem Gesetz soll im Fall der Triage die „aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit“ eines Patienten ausschlaggebend für die letztendliche Behandlungsentscheidung sein. 

Grosch, der selbst im Rollstuhl sitzt, gab gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung an, dass das Gesetz Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend vor Benachteiligung schütze. Nunmehr sei eine Regelung implementiert, mit der „Ärzte in einer Triage-Situation eben doch Leben gegen Leben nach körperlichen Merkmalen abwägen dürfen, auch wenn das nicht beabsichtigt war“. Zudem sei zu monieren, dass die gesetzliche Grundlage nur für Infektionsgeschehen gelte.

Grosch gehörte bereits zu den Beschwerdeführenden, die vor dem BVerfG im vergangenen Jahr überhaupt erst erstritten hatten, dass der Gesetzgeber eine Regelung schaffen musste, wonach Menschen mit Beeinträchtigung bei der Zuteilung knapper medizinischer Ressourcen nicht benachteiligt werden dürfen.


Verlag C.F. Müller

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