Logo C.F. Müller
Zeitplan für Krankenhausreform vorgelegt

medstra-News 7/2023 vom 31.1.2023

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat Ende Januar einen Arbeits- und Zeitplan für die geplante Krankenhausreform vorgelegt. Gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen auf Länderebene hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbauch (SPD) angekündigt, den Gesetzentwurf bis zur Sommerpause 2023 vorlegen zu wollen.

Dafür soll sich eine Bund-Länder-Gruppe, bestehend aus den Gesundheitsministerinnen und -ministern und den Regierungsfraktionen, künftig monatlich zur Planung der Reform treffen. Grundlage der Gespräche werden die Vorschläge der Regierungskommission Krankenhaus sein, die Anfang Dezember 2022 ihr Positionspapier zur Reform vorgestellt hatte (siehe ausführlich zu den drei Grundsäulen des Papiers medstra-News 127/2022). Daneben soll es eine wöchentlich tagende Facharbeitsgruppe geben, die sich aus der Arbeitsebene der Regierungsfraktionen sowie Fachbeamtinnen und -beamten des BMG und der Gesundheitsministerien der Länder bildet. Vor den jeweiligen Bund-Länder-Runden soll zudem ein Koordinierungskreis einberufen werden, der mittels Zusammenkunft von Vertretern des Bundes und der Länder die Vorbereitung der Hauptabstimmungsrunde weiter konkretisiert.

Nach dem vorgestellten Zeitplan wird in der ersten Bund-Länder-Runde Ende Februar über die Definition der geplanten Krankenhausversorgungsstufen debattiert. Dabei sollen insbesondere der Grad der Verbindlichkeit der Stufendefinitionen sowie Opt-out-Möglichkeiten und Öffnungsklauseln für die Länder besprochen werden. Vor allem von der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) wurde gefordert, starre Stufen zu vermeiden, da ansonsten regionale Bedürfnisse nicht berücksichtig werden könnten. Die Einführung der geplanten 128 Leistungsgruppen, anhand derer geplant ist, die Vorhaltepauschale für die Betriebskosten zu bemessen, soll Ende März den Zeitplan der Gesprächsrunde füllen. Insbesondere die konkrete Zahl der Leistungsgruppen, die Zuordnung der Vorhaltevergütung, die Zuständigkeit für die Festlegung der Strukturanforderungen sowie die Verbindlichkeit für die Länder sollen thematisiert werden. In den bis Ende Juni weiter folgenden drei Bund-Länder-Runden ist geplant die geplanten Vorhaltepauschalen sowie die Neustrukturierung der diagnosebezogenen Fallpauschale erläutert werden. Weiteres Kernthema der Runden wird die Umsetzung der geplante Unterversorgungsstufe 1i sein, mit der vorgesehen ist, die grundversorgende Krankenhäuser zu ambulanten Versorgungszentren umzuwandeln. 

Über allen Treffen stehe dabei die Maxime, eine „möglichst bürokratiearme Umsetzung“ zu implementieren und die „praktische Vollziehbarkeit der Regelung“ zu achten. Der Zeitplan sieht es vor, im September 2023 das parlamentarische Verfahren mit dem Kabinettsbeschluss anzustoßen. Das zustimmungsbedürftige Gesetzgebungsverfahren soll im Dezember 2023 abgeschlossen werden und die Novellierung möglichst am 1. Januar 2024 in Kraft treten. 
 


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite