medstra-News 54/2023 vom 23.5.2023
Nach Einschätzung der Deutschen Stiftung Patientenschutz (DSP) hat das BVerfG mit einem am 16. Mai veröffentlichten Beschluss (Az. 2 BvQ 51/23) neue Voraussetzungen für die Sterbehilfe aufgestellt. Das Gericht hatte darin den Eilantrag einer in Untersuchungshaft befindlichen Person abgelehnt, der sich gegen eine dortige Zwangsernährung richtete.
Zur Begründung führten die Richter aus, dass der Sterbewunsch des Betroffenen ärztlich unterschiedlich beurteilt werde und bisher nicht durch eine fundierte psychiatrische Begutachtung dokumentiert sei, die alle Besonderheiten des Einzelfalls erfasse sowie nachvollziehbar bewerte.
Angesichts dieser Ausführungen zum Erfordernis einer fundierten psychiatrischen Begutachtung und Bewertung sieht Eugen Brysch, Vorstand der DSP, zugleich hohe Hürden für die Feststellung der Freiverantwortlichkeit des Sterbewunsches von Suizidwilligen gezogen, was bei der politischen Debatte um eine Neuregelung der Sterbehilfe Berücksichtigung finden müsse.
Nachdem Ende Juni 2022 drei fraktionsübergreifende Entwürfe für eine Neufassung der Sterbehilfe in den Bundestag eingebracht worden waren, ist weiterhin offen, welche Anforderungen der Gesetzgeber künftig an die Sterbehilfe stellen wird (zu neuesten Entwicklungen medstra-News 13/2023).