medstra-News 66/2023 vom 23.6.2023
Am 20. Juni 2023 verkündete Paula Piechotta, Berichterstatterin der Grünen-Bundestagsfraktion, dass das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) zeitnah in den Bundestag beraten und beschlossen werden soll. Das Gesetz könne im August in Kraft treten. Piechotta gab an, dass gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des Gesetzes im parlamentarischen Verfahren noch „deutliche Umschichtungen“ vorgenommen worden sind (zum ursprünglichen Entwurf siehe medstra-News 19/2023). Man habe darauf Wert gelegt, national umsetzbare und kurzfristig wirksame Ansätze zu stärken.
Der Zeitraum der von den Herstellern in einer durchschnittlichen Abgabemenge zu lagernden, rabattierten und patentfreien Arzneimittel wurde im finalen Entwurf von drei auf sechs Monate erhöht. Die Bevorratung greife kurzfristig und könne viele Arzneimittelengpässe überbrücken, so Piechotta. Etwaige Mehrkosten der Arzneimittelhersteller könnten bei Verhandlungen zu den Rabattverträgen berücksichtigt werden. Kinder-Arzneimittel sollen hingegen komplett aus den Rabattverträgen herausgenommen werden. Der Gesetzentwurf sieht hier vor, dass der Großhandel eine angegebene Menge vier Wochen auf Lager halten soll.
Zuletzt betonte Piechotta, dass Arzneimittelengpässe kein rein nationales Problem seien, sondern Deutschland in diesem Zusammenhang eine europäische Lösung anstreben müsse. Ein EU-Pharmapakt solle ausgehandelt werden, welches eine neue Arzneimittelstrategie auf europäische Ebene implementiere.