medstra-News 125/2023 vom 21.11.2023
Das Krankenhaustransparenzgesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wird womöglich zu Beratungen in den Vermittlungsausschuss überwiesen (s. zum Kabinettsbeschluss bereits medstra-News 98/2023). Dies hat der Gesundheitsausschuss des Bundesrates mit großer Mehrheit in einer Sitzung am 8. November beschlossen.
In der nächsten Plenumssitzung am 24. November soll entschieden werden, ob der Vermittlungsausschuss zwecks „grundlegender Überarbeitung“ des Gesetzes angerufen werden soll. Insbesondere sollen die ersten Daten nicht bereits im Mai 2024, sondern erst deutlich später erhoben werden. Das Mitte Oktober verabschiedete Gesetz erreiche nach Ansicht des Bundesrats keine Verbesserung der Transparenz in der stationären Versorgung. Die Länder begründen ihre Ablehnung damit, dass mit der vorläufigen Zuteilung von Leistungsgruppen zu den Krankenhäusern die geplanten wesentlichen Punkte der Krankenhausreform vorweggenommen werden würden.
Die Länder haben zudem Sorge, dass es durch die Veröffentlichung des Transparenzregisters zu einer „Fehlsteuerung“ von Patientinnen und Patienten an die Maximal- und Schwerpunktversorger komme. Des Weiteren fordern die Länder, dass den Krankenhäusern mehr Rechtsmittel bei Klagen gegen die Veröffentlichung im Verzeichnis gegeben werden. Bereits vor der Klage vor den Sozialgerichten müssen „geeignete Vorinstanzen für frühzeitige Beanstandungsmöglichkeiten installiert“ werden.
Damit der Vermittlungsausschuss mit dem Gesetz beschäftigt werden kann, reicht eine einfache Mehrheit im Bundesrat von 35 Stimmen.