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Brosius-Gersdorf erklärt Verzicht auf die Wahl als Richterin des Bundesverfassungsgerichts

medstra-News 81/2025 vom 12.8.2025

Die von der SPD für die Wahl zur Verfassungsrichterin vorgeschlagene Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf hat am 7. August 2025 erklärt, nicht mehr für die Wahl zur Verfügung zu stehen. Dies teilte sie über ihre Rechtsanwälte mit. Ihre Entscheidung begründet sie damit, die beiden anderen Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht schützen zu wollen. Sie wolle zudem verhindern, „dass sich der Koalitionsstreit wegen der Richterwahl zuspitzt und eine Entwicklung in Gang gesetzt wird, deren Auswirkungen auf die Demokratie nicht absehbar sind.“

Brosius-Gersdorf ist Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Potsdam und war Mitglied der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, die von der vorherigen Bundesregierung eingesetzt worden war (s. medstra-News 20/2023 und 33/2024). Ihrem Rückzug ging eine heftige öffentliche Debatte voraus. Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hatte sich teils vehement gegen eine Wahl von Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin ausgesprochen. Gründe für die Vorbehalte waren zunächst die Position von Brosius-Gersdorf zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie Aussagen zur Impfpflicht in der Corona-Zeit. In der öffentlichen Debatte wurden ihre wissenschaftlichen Positionen mitunter verkürzt und verfälscht dargestellt. Hinzu kamen unmittelbar vor der angesetzten Wahl Plagiatsvorwürfe, deren Begründetheit zwar schnell auf Zweifel stieß, die aber dennoch medial großen Nachhall fanden. Die eigentlich im Juli geplante Wahl von ihr sowie den zwei weiteren Kandidaten musste von den Koalitionspartnern kurzfristig verschoben werden, was zu erheblichen Verwerfungen innerhalb der Koalition führte.

Im Nachgang der verschobenen Wahl wurde der mediale und politische Umgang mit der Kandidatin deutlich kritisiert – unter anderem schlossen sich über 300 Juristinnen und Juristen aus der Wissenschaft und der Justiz einer dahingehenden kritischen Stellungnahme an. Brosius-Gersdorf selbst bemühte sich durch ein Interview in der Talk-Show Markus Lanz, ihre verfassungsrechtlichen Positionen insbesondere zum Schwangerschaftsabbruch einer breiten Öffentlichkeit differenziert darzulegen. Auf ein Angebot, ihre Position auch gegenüber den Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion näher zu erläutern, sei die Fraktion allerdings nicht eingegangen.

Brosius-Gersdorf kritisiert die ablehnende Haltung der Fraktion beim Thema Schwangerschaftsabbruch in ihrer Erklärung als unvereinbar mit dem Koalitionsvertrag (s. dazu auch bereits medstra-News 78/2025) und mahnte, dass sich die Politik in Zukunft nicht mehr „von Kampagnen treiben“ lassen dürfe, wenn sie das Verfahren zur Richterwahl nicht nachhaltig beschädigen wolle.

Die SPD-Fraktion bedauerte Brosius-Gersdorfs Verzicht, ebenso die Fraktionen der Grünen und der Linken, die die Kandidatin ebenfalls unterstützt hatten. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch betonte in Richtung Koalitionspartner, dass sich ein Vorgang wie der um Brosius-Gersdorf nicht wiederholen dürfe. Der Unions-Fraktionsvorsitzende Jens Spahn (CDU) erklärte, er habe größten Respekt vor Brosius-Gersdorfs Entscheidung und verurteile ausdrücklich die „herabsetzende und beleidigende Kritik“, die sie in den letzten Wochen habe erdulden müsse.

Miersch kündigte bereits an, zeitnah einen neuen Vorschlag für die Besetzung des Gerichts unterbreiten zu wollen. Unklar ist bislang auch, ob CDU/CSU und SPD an den zwei weiteren Kandidaten, der Rechtswissenschaftlerin Ann-Katrin Kaufhold (aufgestellt von der SPD) sowie dem von der CDU/CSU unterstützten Günter Spinner, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, festhalten. Insgesamt muss der Bundestag drei Richterstellen am Bundesverfassungsgericht neu besetzen.


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