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Unterschiedliche Ansätze zum Umgang mit potenziell gefährlichen psychisch Kranken in Hessen und Hamburg

medstra-News 82/2025 vom 12.8.2025

In Hessen wird derzeit über die geplante Änderung des Hessischen Gesetzes über Hilfen bei psychischen Krankheiten debattiert. Der Änderungsvorschlag sieht vor, dass psychiatrische Fachkliniken nach der Entlassung von untergebrachten Patienten verpflichtet sind, die Ordnungs- und Polizeibehörden zu informieren, wenn aus medizinischer Sicht die Sorge besteht, dass von der untergebrachten Person ohne weitere ärztliche Behandlung eine Fremdgefährdung ausgehen könnte.

Der Gesetzentwurf wurde von den Koalitionspartnern CDU und SPD eingebracht und im Juni bereits in erster Lesung im Landtag beraten. Ziel sei eine effektive Gefahrenabwehr. Ein zentrales Register zur Erfassung von Menschen mit psychischen Erkrankungen sei aber nicht geplant, stellte die hessische Gesundheitsministerin, Diana Stolz (CDU), klar. Der Landesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Dirk Peglow, begrüßte den Entwurf. Die Informationen seien wichtig, um im Fall einer Bedrohungslage die Gefahr besser einzuschätzen.

Kritiker verweisen demgegenüber auf die ärztliche Schweigepflicht, die es zu schützen gelte, um das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten nicht zu gefährden. So betont etwa der Leiter des Frankfurter Gesundheitsamtes, dass es nicht Aufgabe von Ärzten sei, ihre Patienten der Polizei zu melden. Notwendig sei vielmehr der Ausbau von Versorgungsstrukturen, wie u.a. die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde in einem Positionspapier fordern.

Hamburg geht derweil einen anderen Weg, um Straftaten durch psychisch Kranke vorzubeugen. Dort haben die Innen-, die Sozial- und die Justizbehörde zum 1. August 2025 das „Hamburger Netzwerk für personenbezogenes Risikomanagement“ gegründet. Ziel des Netzwerks ist es, durch einen verbesserten Austausch von Informationen der beteiligten Behörden Gefahren früher zu erkennen und Betroffenen Hilfsmaßnahmen anzubieten (s. bereits medstra-News 62/2025).


Verlag C.F. Müller

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