medstra-News 10/2025 vom 17.1.2025
Ob es noch in dieser Legislaturperiode zu einer Entscheidung über die Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs kommt, ist unklar. Abgeordnete von SPD, Grünen und Linken hatten einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 20/13775; dazu medstra-News 80/2024 vom 19.11.2024 und 95/2024 vom 19.12.2024), der Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich entkriminalisieren und teilweise legalisieren soll.
Dieser wird derzeit im Rechtsausschuss beraten. Der Ausschuss unter dem Vorsitz der Union hat die Anhörung zum Antrag auf den 10.2.2025 terminiert. Die Unterstützer des Entwurfs gehen deshalb davon aus, dass der Gesetzentwurf nur dann noch vor der Bundestagswahl am 23.2.2025 beschlossen werden kann, wenn die Anhörung im Rechtsausschuss vorgezogen oder ein weiterer Sitzungstag in der Woche vom 10.2.2025 anberaumt wird. Die SPD-Politikerin Carmen Wegge und die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Britta Haßelmann, appellierten an Union und FDP, eine Debatte und Abstimmung im Bundestag noch zu ermöglichen.
Die Initiatoren des Gesetzentwurfs wollen das Verbot des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch streichen, soweit der Abbruch mit dem Willen der Schwangeren erfolgt. Mit der Neuregelung im Schwangerschaftskonfliktgesetz, die lediglich Bußgeldvorschriften vorsieht, wollen die Unterstützer des Entwurfs die nach ihrer Auffassung bestehende Stigmatisierung von Ärzten und betroffenen Frauen beseitigen, die mit der prinzipiellen Strafbarkeit einhergehe. Schwangerschaftsabbrüche, die bis zum Ende der zwölften Woche der Schwangerschaft und mit vorheriger Beratung der Schwangeren erfolgen, sollen nach dem Entwurf rechtmäßig werden (dazu auch Wörner medstra 2025, 1).
Der Entwurf wird offiziell von 328 Abgeordneten unterstützt, sodass ihm 39 Stimmen zu einer Mehrheit im Bundestag fehlen. Politiker der Union und der AfD lehnen eine Legalisierung dagegen strikt ab und verweisen darauf, dass bereits die geltenden Regeln einen angemessenen Kompromiss vorsähen.
Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland grundsätzlich nach § 218 StGB rechtswidrig und strafbar. Abbrüche innerhalb der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft und mit vorhergehender Beratung der Frau sind jedoch vom Straftatbestand ausgenommen. Nicht rechtswidrig sind ferner Abtreibungen, die aus medizinischen Gründen oder aufgrund einer Vergewaltigung vorgenommen werden.